„Die Zahl der Windräder wird von 22 auf 19 Windräder reduziert. Dennoch bleiben die negativen Umweltauswirkungen, die das Projekt ‚Sattelberg‘ beinhaltet, erhalten: Die Zufahrtsstraße wird kilometerweise massiv ausgebaut bzw. neu gebaut, eine Hochspannungsleitung und weitere Infrastrukturen müssen errichtet werden“, unterstreichen Georg Simeoni, Erster Vorsitzender des AVS und Christian Wadsack, Präsident des OeAV in einer gemeinsamen Aussendung.Es sei nämlich nicht die Anzahl der Windräder gewesen, die zum negativen Gutachten des UVP-Beirates geführt habe, das Expertengremium habe sich zu jedem einzelnen Punkt des Projektes negativ geäußert. Daher ändere der Verzicht auf einzelne Windräder auch nichts an der negativen Gesamtbewertung.AVS und OeAV wägen rechtliche Schritte ab„Unklar bleibt, ob es sich beim heute bewilligten Windpark am Sattelberg um ein neues Projekt handelt. Ist dies der Fall, müsste sich die betroffene Öffentlichkeit dies- und jenseits des Brenners sowie der UVP-Beirat erneut damit befassen“, betonen Simeoni und Wadsack und kündigen an, dass der AVS und OeAV gemeinsam mit Partnervereinen mögliche rechtliche Schritte abwäge, um die Umsetzung des Projektes zu verhindern.“Denn: Die Entscheidung der Landesregierung schaffe das sprichwörtliche „window of opportunity“. Ein erstes Projekt werde umgesetzt, die Landschaft verunstaltet, die Fauna vergrämt und möglichen Erweiterungsprojekten die Tür geöffnet.Das Windpark-Projekt „Sattelberg“ sei nicht nachhaltig, trage der Ressource Landschaft nicht Rechnung. Nachhaltigkeit bedeute Haushalten mit den Ressourcen.„Zu den wichtigsten Ressourcen zählt unsere Landschaft. Es dürfen einem steigenden Energieverbrauch nicht noch weitere unberührte Natur und Landschaftsräume geopfert werden“, fordern Simeoni und Wadsack.Sie plädieren für ein Moratorium für großflächige Eingriffe in die Natur, das so lange anhalten müsse, bis sämtliche Effizienzsteigerungs- und Einsparungspotentiale ausgeschöpft seien.stol