Elektrische Räder und Motorräder unter der 120-Kubikzentimeter-Hubraum-Klasse dürfen dagegen nicht auf Autobahnen fahren. Bis zum 3. Juni können noch Abänderungsanträge zum Grundtext eingereicht werden, der ab der ersten Juni-Woche vom Plenarsaal besprochen werden soll. Eingeführt werden soll auch die sogenannte „Schulstraße“. Dabei handelt es sich um Straßen unweit von Schulen, oder Kindergärten in denen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 Stundenkilometer eingehalten werden muss. Ein Vorschlag, die Höchstgeschwindigkeit auf den italienischen Autobahnen von 130 auf 150 Stundenkilometer zu erhöhen, wurde fallen gelassen. Dasselbe gilt für den Vorschlag eines Rauchverbots im Auto.Wer mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist und eine verhängte Strafe nicht innerhalb von 90 Tagen zahlt, soll mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs bestraft werden. Die neue Regelung für ausländische Kennzeichen hat viele Autofahrer verunsichert und zu Protesten geführt.apa