Derzeit arbeitet der Verkehrsausschuss der Abgeordnetenkammer an der neuen Fassung der Straßenverkehrsordnung. An einigen Punkten gibt es bereits Einigkeit. <BR /><BR />In Zukunft sollen es vor allem Führerscheinneulinge leichter haben, in den Straßenverkehr einzubiegen. Derzeit gilt für sie die Bestimmung, dass sie in den ersten 3 Jahren nur Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von höchstens 55 Kilowatt pro Tonne und Autos mit höchstens 70 Kilowatt fahren dürfen. 55 Kilowatt sind rund 74 PS, in diesem Segment gibt ist das Angebot an geeigneten Autos eher spärlich. Vor allem ist damit das meist größere Familienauto für viele Anfängerinnen und Anfänger tabu; wenn sich die Führerscheinneulinge kein „spezielles“ Kleinauto leisten können, bleiben sie oft 3 Jahre lang ohne Fahrpraxis. <h3> Mit dem größeren Auto unterwegs</h3>In Zukunft soll die Obergrenze für die Motorenleistung bei Kraftfahrzeugen auf 75 Kilowatt und bei Autos auf 105 Kilowatt angehoben werden. Das entspricht etwa 145 PS, also einem Wagen der Mittelklasse. <BR /><BR />In der neuen Straßenverkehrsordnung werden zudem die Bußgelder für das Fahren mit einem Smartphone gesenkt. Bisher waren in diesem Fall mindestens 422 Euro und höchstens 1697 Euro als Geldstrafe vorgesehen. Künftig werden die Ordnungshüter mindestens 250 Euro und höchstens 1000 Euro einkassieren dürfen. <BR /><BR />Auch Wiederholungstäter kommen mit milderen Strafen davon. Die Geldbuße wird von einer festen Spanne zwischen 644 und 2588 Euro auf eine Spanne zwischen 350 und 1400 Euro reduziert.