9 Stunden lang dauerte die Sitzung des Ausschusses. „Es war eine konstruktive Diskussion. Von 67 eingereichten Änderungsanträgen wurden einige sowohl von der Mehrheit als auch von der Opposition angenommen“, berichtete die Vorsitzende Waltraud Deeg (SVP). Die wichtigsten würden die Deckelung der Preise für Studentenwohnheime und die Einführung des kommunalen Wohnbaus als weitere Säule des leistbaren Wohnens betreffen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-69589680_quote" /><BR /><BR />„Gemeinnützige Bauträger werden nun nicht nur bei der Wiedergewinnung von Wohnraum unterstützt, sondern auch beim Neubau von Wohnungen, was positiv ist“, erklärt Oberkofler. Er schlug vor, dass die Bindung von Wohnungen mit gedeckeltem Mietzins ewig bestehen bleiben soll, gemäß dem österreichischen Vorbild des gemeinnützigen Wohnbaus. Dies wurde bei der Wiedergewinnung angenommen, beim Neubau abgelehnt. Die Bindung im Entwurf beträgt 30 Jahre. <BR /><BR />Insgesamt, so Oberkofler, würden viele Entscheidungen an die Landesregierung delegiert werden. „Es wird an ihr liegen, z. B. den gemeinnützigen und den öffentlichen Wohnbau zu fördern und dort zu investieren.“ Wie bei vielen anderen Gesetzen auch, kommt es auf die Umsetzung an. „Der Landesgesetzentwurf ist eine Aktualisierung des Systems der Wohnbauförderung, aber nicht der große Paradigmenwechsel.“<h3> Kritik vom Heimatpflegeverband</h3>Schließlich wurden die Artikel vom IV. Gesetzgebungsausschuss mit 3 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen gutgeheißen. Der II. und III. Gesetzgebungsausschuss beschäftigen sich auch mit der Reform, letzterer hat für den 5. Mai noch eine Sitzung einberufen. Die Arbeiten der Kommissionen an der Reform haben einige Kritik hervorgerufen.<BR /><BR /> So schlägt der Heimatpflegeverband Südtirol Alarm, weil die II. Gesetzgebungskommission vor Kurzem den sogenannten „Stadel-Artikel“ verabschiedet hat – und damit wiedereinführen will. „Das ist ein Affront gegen alle bisherigen Bemühungen, den Flächenverbrauch zu begrenzen – nicht zuletzt im Hinblick auf das Klimaziel einer Nettoneuversiegelung von null bis 2040“, schreibt der Verband in einer Aussendung. Er fordert die Landesregierung auf, Verantwortung zu übernehmen und den umstrittenen Artikel ersatzlos zu streichen.