Südtirol wird die Lockerungen des Dekrets „Salva Casa“ von Matteo Salvini weitgehend übernehmen. Das ist seit 2024 angekündigt, aber nicht geschehen. <BR /><BR />„Andere Regionen wie Sardinien sind vorgeprescht und vor dem Verfassungsgericht gelandet, weil der Staat angefochten hat, weshalb wir uns die nötige Zeit nehmen“, so Brunner. Inzwischen ist der Text aber mit den Gemeinden, die bei der Umsetzung gefordert sind, abgeglichen. „Im März geht er in die Landesregierung, im Mai in den Landtag“, sagt Brunner.<BR /><BR /><embed id="dtext86-73350237_quote" /><BR /><BR />Was die Südtiroler erwartet, sei kein genereller Bausündenerlass. Einige kleinere Abweichungen könnten künftig zwar mit Verwaltungsstrafen abgegolten werden. „Das eigentliche Ziel ist aber die Entbürokratisierung von Abläufen, die es Bauämtern, Technikern und auch dem Bürger einfacher macht“, so Brunner.<h3> Bei kleiner Abweichung keine doppelte Konformität</h3>So soll bei kleineren Abweichungen die sog. doppelte Konformität entfallen. Letztere ist die Erfordernis, dass eine bauliche Abweichung sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung als auch zum Zeitpunkt der nachträglichen Sanierung den Vorschriften entsprechen muss. „Gerade bei alter Bausubstanz stimmen aber oft alte Planung und Realbestand nicht zusammen“, erklärt Brunner.Abweichungen bei gemeinschaftlichen Flächen sollen sich nicht mehr auf die Konformität einzelner Wohnungen auswirken.<h3> Auch Bau-Toleranzen steigen an</h3>Mit der Neuerung werden die Bautoleranzen für Gebäude, die vor dem 24. Mai 2024 errichtet wurden, erhöht. Wer weniger als 60 Quadratmeter erbaut hat, soll künftig maximal sechs Prozent vom Projekt abweichen dürfen; bei 500 Quadratmetern sind es zwei Prozent.<BR /><BR />Die gesetzlich vorgeschriebene Raumhöhe soll landesweit von 2,6 auf 2,4 Meter sinken. „Derzeit ist dies nur in Gemeinden über 500 Metern Meereshöhe der Fall, soll aber überall nur 2,4 Meter betragen“, Brunner.<h3>Gauben zählen nicht mehr zur Kubatur</h3>„Mehr leistbaren Wohnraum“ erwartet sich Brunner, indem Gauben bei bestehenden Dachgeschossen „nicht mehr als Kubatur zählen“ sollen. Diese sollen zu Wohnzwecken genutzt werden können und zwar über die bestehende Kubatur hinaus. „Das vereinfacht die Wiedergewinnung“, sagt Brunner.<h3> VEPA, Wärmepumpen, Barrieren: Freie Eingriffe</h3>Eine große Vereinfachung gibt es für Wärmepumpen unter zwölf Kilowatt, Maßnahmen zum Abbau architektonischer Barrieren sowie bei mobilen Verglasungen (VEPA). „Sie werden zu freien Eingriffen und bedürfen somit keiner Baugenehmigung mehr“, erklärt Landesrat Brunner.<h3> Wintergärten auch im landwirtschaftlichen Grün</h3>Zuletzt noch eine gute Nachricht für alle Freunde von Wintergärten. Diese sind seit dem Vorjahr wieder zulässig. Derzeit allerdings nur in Mischzonen (Wohnzonen, historischer Ortskern). „Mit dem Text, den wir dem Landtag vorlegen, werden Wintergärten auch im landwirtschaftlichen Grün wieder möglich“, sagt Brunner. Die Bedingungen werden dieselben sein wie in Mischzonen: Das Gebäude muss vor 4. September 2007 bestanden haben, 70 Prozent der Fassadenfläche des Wintergartens muss verglast sein. Er darf mindestens neun und maximal 30 Quadratmeter umfassen. „Auch das ein Beitrag, um wenig Geld zum leistbaren Wohnen“, sagt Brunner.<h3> Mini-Wohnung mit 20 Quadratmetern? Eher nicht</h3>Noch offen ist, ob auch Südtirol wie der Staat die gesetzliche Mindestgröße bei Einzimmerwohnungen von 28 auf 20 Quadratmeter und bei Zweizimmerwohnungen von 38 auf 28 Quadratmeter senkt. Derzeit prüfen die Rechtsämter, ob das Land diese Neuerung aus dem „Salva Casa“ übernehmen muss oder nicht. „Wir möchten dies lieber nicht machen, denn 28 Quadratmeter sind bereits eine sehr reduzierte Fläche. Zudem befürchten wir Preissteigerungen, denn es gilt: Je kleiner die Wohnung, desto teurer“, sagt Landesrat Brunner.