Das Verfahren der Landesregierung wurde den Bürgermeistern vorgestellt, die am Freitag ihr Gutachten abgeben müssen. Ein mächtiger Wirtschaftsverband ist mit dem Vorschlag nicht zufrieden und fordert eine großzügigere Regelung. <BR /><BR />Erst Nein und dann Ja sagen ist ein Problem. 2018 wurde ein restriktives Urbanistikgesetz genehmigt. Baurechte, die danach von der Landesregierung mit Beschluss genehmigt wurden, scheiterten am Veto der Beamten. <BR /><BR />Mit dem neuen Gesetz können Baurechte in der Landschaft nur über Landschaftspläne vorgesehen werden. Weil es 2 Jahre dauert, bis 116 Gemeinden ihre Pläne ändern, sollen die Rechte nun – wie im Juli im Omnibusgesetz beschlossen – im Landschaftsleitbild eingefügt werden.<BR /><BR /><embed id="dtext86-56654703_quote" /><BR /><BR />Konkret erhält das Südtiroler Landschaftsleitbild von 2002 einen 5. Anhang, der einen bunten Strauß von neuen Baurechten im landwirtschaftlichen Grün vorsieht. „Abgehandelt wird das Verfahren wie ein Fachplan, weshalb erst Bürger, dann Gemeinden 30 Tage für Bemerkungen haben“, so Gemeinden-Chef Schatzer. Nach 60 Tagen geht das Paket in die Landeskommission für Raum- und Landschaft und zum definitiven Beschluss in die Landesregierung. <BR /><BR />„Mit dieser Übergansbestimmung bis zur Anpassung der Landschaftspläne gewinnen wir Zeit. Ich rechne damit, dass das Verfahren in dreieinhalb Monaten abgeschlossen ist“, sagt Landesrätin Maria Kuenzer.<BR /><BR />Vorgesehen werden folgende Baurechte: <BR />a) <b>Energiebonus</b> (derzeit nur in verbauten Ortskernen), wobei die Landesregierung die Kriterien festlegt, <BR />b)<b>Bienenhäuser, Holzhütten</b>, <BR />c) <b>landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude</b>, sofern der Eigentümer über 10.000 Quadratmeter im Ackerbau und 3000 Quadratmeter im Obst-, Wein- und Kräuteranbau verfügt, <BR />d) <b>Abbruch und Wiederaufbau verfallener Gebäude</b> innerhalb von 10 Jahren nach dem Ereignis, <BR />e) <b>unterirdische Baumasse</b> im Ausmaß von 3 Mal überbaute Fläche<BR /> g) <b>qualitative Erweiterung im Gastgewerbe</b> im Ausmaß von 30 Prozent der überbauten Fläche, wobei versiegelte Zubehörflächen nicht zunehmen dürfen.<BR /><BR /> Mit diesen Erweiterungsmöglichkeiten ist der HGV nicht einverstanden. „Wenn man uns mit dem Bettenstopp schon bei der Quantität die Daumenschrauben ansetzt, so muss zumindest bei der Qualität mehr drin sein“, fordert HGV-Chef Manfred Pinzger Erweiterungen um 50 Prozent. Zudem stelle sich die Frage, ob mit dem Versiegelungsverbot überhaupt noch Freischwimmbäder möglich sind.<BR /><BR />„Sind sie sehr wohl“, sagt Schatzer. Möglich sei ein Tausch. Wer ein Freischwimmbad baut, versiegle neue Fläche und müsse im Gegenzug andere Freiflächen wie z.B. Teile des Parkplatzes begrünen. 30 Prozent seien eine schöne Zahl für große Betriebe. „Ob sie auch für kleine Betriebe reicht, die vielleicht gar keine Parkplätze haben, ist eine eine Frage, die wir am Freitag im Rat der Gemeinden diskutieren, wenn wir unser Gutachten abgeben“, so Schatzer.<BR />