Ein kleiner Wasserlauf durchquert den halben Hektar Biotop von Bauer Peter. Weil der Boden torfig ist, viel CO2 speichert und auch sonst als schützenswert gilt, ist das kleine Stückchen Land schon seit mehreren Jahrzehnten als Biotop eingetragen. Das ginge Bauer Peter ja gut, würde nicht seine angrenzende Wiese (1,2 Hektar) dadurch mit den Jahren immer nasser. <BR /><BR />Die einst von Hand ausgehobenen Entwässerungsgräben (außerhalb des Biotopes) sind inzwischen beschädigt, er würde sie gerne erneuern bzw. verrohren, doch das Projekt wurde abgelehnt. „Mittlerweile muss ich mit der Hand mähen, was unglaublich zeitaufwendig ist. Und das für Futter von geringer Qualität: Die Gräser haben es nicht gerne, wenn sie laufend im Wasser stehen“, erklärt der Bauer. <BR /><BR />Dabei findet er es prinzipiell gut, dass schützenswerte Flächen erhalten bleiben: „Der Landwirt sollte damit aber nicht allein gelassen werden. Ich brauche die Fläche sowohl als Futterquelle als auch für den Großvieheinheit-Besatz“, erklärt er. Aber so könne er sie künftig nicht mehr bearbeiten. <h3> Neue Kriterien für den Ankauf von Schutzgebieten</h3>Erst vor wenigen Wochen hat die Landesregierung neue Kriterien für den Ankauf von Schutzgebieten genehmigt, die auch den Ankauf angrenzender Flächen ermöglichen. <BR /><BR />Der Freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber wollte es in einer Anfrage genauer wissen: Gilt das auch für Kulturgründe? Prinzipiell Ja, sagt Umweltlandesrat Peter Brunner. Dann sollte man die Neuregelung auch anwenden, findet Leiter Reber: „Wenn Bauern z.B. Biotope und daran angrenzende feuchte oder nur schwer zu bearbeitende Kulturflächen ans Land abtreten oder gegen passende Landesflächen tauschen können, dann profitieren Natur und Landwirtschaft.“ <BR /><BR />Allzu oft würden aber mit viel Aufwand Biotope geschützt und mit noch mehr Aufwand und Beiträgen müssten die angrenzenden Wiesen melioriert werden.<BR /><BR /><i>* Name von der Redaktion geändert</i>