„Mit der Umbenennung der Raumordnung in Raumentwicklung soll die Neuausrichtung zum Ausdruck kommen. Die heutige Raumordnungspolitik geht auf den Beginn der 1970er-Jahre zurück. Das derzeit gültige Raumordnungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998. Es ist klar, dass diese gesetzlichen Grundlagen den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden müssen", erklärte Landesrat Laimer.Künftig Bauleit- und Landschaftsplan zusammenführen In den vergangenen Jahrzehnten hätten sich die Familienverhältnisse geändert und dem müsse Rechnung getragen werden, so Laimer.„Wir wollen aber nicht das bestehende Gesetz umschreiben oder anpassen, sondern ein neues Gesetz schreiben“, erklärte der Landesrat. „Die Kombination von Bauleit- und Landschaftsplan spiegelt die Raumentwicklung wider. Deshalb macht eine Zusammenlegung Sinn“, so Laimer. Außerdem will Laimer mit der neuen Raumordnung vom Volumen auf die Fläche als Berechnungsgrundlage wechseln.Laimer betonte: „In Zukunft soll nicht mehr von Kubikmetern, sondern von Quadratmetern ausgegangen werden. Der Bezug auf das Volumen bewirkt in der Praxis eine schlechtere Bauqualität, weil die Flächenmaximierung beispielsweise dünnere Wände zur Folge hat.“Laut dem Landesrat soll sich mit dem neuen Gesetz die öffentliche Verwaltung auf ihre Kernaufgaben zurückziehen, d.h. Land und Gemeinden sollten sich verstärkt auf die Entwicklung der Leitlinien und Rahmenbedingungen konzentrieren.