Bis Herbst soll es aber klappen, verspricht Landesrat Peter Brunner. Seine Vorgängerin Maria Kuenzer war die gesamte letzte Amtszeit unterwegs, um die seit 2020 offene Baustelle Urbanistikgesetz zu schließen – aber auch Baurechte im Grün einzubauen, die in einem ursprünglich sehr restriktiven Gesetz nicht vorgesehen waren. Kurz vor der Landtagswahl 2023 legte die Landesregierung den Turbo ein: Dem Landschaftsleitbild, einem Fachplan aus dem fernen Jahr 2002, wurde ein 5. Anhang mit Baurechten im landwirtschaftlichen Grün verpasst. <BR /><BR /> Im Paket drin waren u.a. Holzlager, Wasserspeicher bis 5.000 Kubikmeter, Energiebonus (zu dem allerdings noch die erst von Brunner vorgelegte Durchführungsverordnung und der Sanctus der EU fehlte) sowie die Erweiterung im Gastgewerbe um 30 Prozent der überbauten Fläche bis 12.500 Kubikmeter. <h3> Umweltprüfung und neue Mindestfläche</h3>Nicht im Paket waren hingegen Baurechte, die einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen. Konkret handelt es sich dabei um die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe im alpinen Grün um 20 Prozent der überbauten Fläche sowie der Bau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude. <BR /><BR />Letzterer soll künftig an eine Mindestfläche des Betriebs von einem Hektar im Grünland sowie 3.000 Quadratmetern im Obst-, Weinbau, Gemüse- und Kräuteranbau gekoppelt werden. Ursprünglich zählte auch das unterirdische Bauen dazu. Dieses wurde noch von Kuenzer aber ins Gesetz eingebaut und von Rom nicht angefochten. Zumindest diese Sache war geregelt.<BR /><BR />Allerdings nur diese, denn das Verfahren für die UVP wurde von der alten Landesregierung nicht mehr eingeleitet und landete somit erst Monate später als Problem am Tisch. <h3> Nun folgt der Umweltbeirat</h3>„Inzwischen liegt der Umweltbericht vor, der alles bewertet und beschreibt. Nächster Schritt ist der Umweltbeirat“, sagt Brunners Ressortchef Alexander Gruber. Das Verfahren starte in Kürze. Sollte im UVP-Verfahren positiv sein, steht am Ende eine weitere Abänderung des Landschaftsleitbildes mit der Einfügung der genannten Baurechte. Das Verfahren startet demnächst und dauert drei Monate. „Wir rechnen, dass das Landschaftsleitbild im Herbst abgeändert werden kann“, so Brunner. <BR /><BR />Bleibt die Frage, was das mit den Wintergärten zu tun hat? Diese sollen im Zuge des Verfahrens ebenfalls im Landschaftsleitbild verankert werden. Nicht weil sie UVP-pflichtig wären, sondern weil es sich ebenfalls um ein Baurecht im landwirtschaftlichen Grün handelt. Wer also im verbauten Ortskern wohnt, kann sich jetzt schon auf seinen Wintergarten im Ausmaß von 9 bis 30 Quadratmetern freuen. Gebäude im landwirtschaftlichen Grün hingegen müssen bis Herbst auf ihren Glaszubau warten – mindestens.