Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte Italien am 7. Jänner 2014 dazu verurteilt, seine diesbezügliche gesetzliche Regelung abzuändern. Bisher hat ein eheliches Kind automatisch den Nachnamen des Vaters erhalten. "Italien wird nun eine Regelung erlassen, die dieser Diskriminierung ein Ende setzt und beispielsweise auch die alleinige Weitergabe des Nachnamens der Mutter an das Kind ermöglicht“, so Renate Gebhard, eine der Erst-Einbringerinnen eines dementsprechenden Antrages. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode habe sie ihren Gesetzesvorschlag in der Kammer eingereicht, der auch an den zuständigen Justizausschuss weitergeleitet wurde und in den Gesetzesvorschlag der Regierung eingeflossen sei. „Wir sehen, die Zeit ist auch in Italien reif, diese nicht mehr zeitgemäße Regelung zu ändern, denn das, was in Italien bisher Gesetz war, kommt einer Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau gleich. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum dem Nachnamen des Vaters noch der Vorrang eingeräumt wird. Die Gleichberechtigung zwischen beiden Elternteilen ist ja im Familienrecht verankert und wird dank des Urteils aus Straßburg nun mit der neuen Regierung auch endlich umgesetzt“, so Renate Gebhard.„Die Möglichkeit für die Eltern, frei wählen zu können, wessen Namen das gemeinsame Kind übernimmt, sehe ich als wichtigen Schritt“, betont Gebhard. „Italien muss und wird die Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau aus seiner Rechtsordnung eliminieren, um die von der europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebenen Artikel 8 und 14 einzuhalten“, so Renate Gebhard.Ein baldiges Angehen der dahin führenden Arbeiten im Justizausschuss der Abgeordnetenkammer sei wünschenswert.