Freitag, 31. Januar 2020

Behindertenrechte: Kriterien für selbststselbständiges Wohnen

Die Direktorin der Landesabteilung Soziales hat am Freitag dem Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung den ersten Entwurf der Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zur Förderung des selbständigen Wohnens vorgelegt.

Die Richtlinien für die Maßnahmen zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung waren Thema der ersten internen Sitzung des Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung in diesem Jahr. - Foto: © shutterstock









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