Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals beschlossen. <BR /><BR />Damit schuf sie die Voraussetzung für die Einrichtung einer verwaltungsexternen Anlaufstelle, an die sich Bedienstete der Landesverwaltung wenden können, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren oder gemobbt werden. <BR /><BR />Um diese Ombudsstelle zu besetzen, hatte das Landesamt für Personalentwicklung Ende Oktober ein Auswahlverfahren ausgeschrieben.<BR /><BR /> Die Wahl fiel auf die Bozner Rechtsanwältin Marcella Pirrone, die nun zur Vertrauensrätin der Landesverwaltung ernannt wurde. Sie wird diese Funktion 3 Jahre lang ausüben.<BR /><BR />Aufgabe der zu diesem Zweck eingesetzten Vertrauensrätin ist es zuzuhören, zu beraten und nur mit Einverständnis der betroffenen Person, den Verantwortlichen der Situation oder dem Arbeitgeber Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Lösung oder zur Verbesserung der Situation führen. <BR /><BR />Die Vertrauensrätin ist weisungsunabhängig und zur Verschwiegenheit und Wahrung der Anonymität verpflichtet.