Donnerstag, 16. April 2020

Bei Corona-Maßnahmen hat der Landeshauptmann das Sagen

Bei einer Videokonferenz mit dem Regierungskommissär sowie verschiedenen Ordnungskräften am Donnerstag räumte Landeshauptmann Arno Kompatscher einige Unklarheiten aus dem Weg. Bei den Covid-19-Bestimmungen ist Verordnung des Landeshauptmanns ist maßgeblich.

In Südtirol kommen die Verordnungen des Landeshauptmannes (im Bild) vor jeder anderen Bestimmung zur Anwendung. - Foto: © lpa









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