Während Estland bereits seit zwei Jahrzehnten erfolgreich digitale Wahlen durchführt und über 50 Prozent seiner Bürger online abstimmen, kämpft der Rest Europas noch mit den Herausforderungen der Demokratie 4.0. Ausnahmen sind neben Estland die Schweiz, wo vier Kantone digitale Abstimmungen erlauben – und jetzt eben auch das kleine Südtirol.<BR /><BR />Der Landeshauptmann hat gestern der SVP-Fraktion seinen Gesetzesentwurf vorgestellt, wonach bei der Landtagswahl 2028 erstmals die elektronische Abstimmung erprobt wird. „Und zwar als freiwillige Alternative zusätzlich zur Wahlkabine“, so Kompatscher. Ganz Europa bewege sich schrittweise in diese Richtung. „Südtirol wäre staatsweit Vorreiter“, so Kompatscher. Vorerst bleibt die digitale Chance mit den Wahlberechtigten von Bozen und den Südtirolern im AIRE auf einen überschaubaren Nutzerkreis beschränkt. Der Zugang würde mit der elektronischen Identitätskarte erfolgen.<BR /><BR />Damit es klappt, ist noch viel zu tun. Wählerlisten müssen in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium digitalisiert, Schnittstellen geschaffen und der Datenschutz garantiert werden. Das System erkennt bei Zugang über die CIE (I-Karte), ob der Zugreifende wahlberechtigt ist, die Wahlabgabe wird ermächtigt und dann so registriert, dass keine weitere Stimmabgabe (im Wahllokal) möglich ist. Die Kosten für die Systementwicklung durch die Informatik AG belaufen sich auf 1,5 Millionen Euro.<h3> Landtagswahl: 13.175 Ausland-Südtiroler per Briefwahl</h3>An der letzten Landtagswahl beteiligten sich 13.175 Ausland-Südtiroler per Briefwahl, das ist weniger als ein Drittel. Weitere 1.350 Auslands-Südtiroler haben dies auch getan, ihr Brief ist allerdings zu spät eingetroffen und wurde deshalb vernichtet. Weitere 8.485 Briefwahlunterlagen wurden als nicht zustellbar wieder zurückgesendet.<BR /><BR />Südtirol ist ein Grenzland. Im benachbarten Österreich und der Schweiz zu arbeiten, hat Tradition. Und zwar so sehr, dass die im AIRE eingetragenen Südtiroler bei der letzten Gemeindewahl 35 Prozent der Wahlberechtigten ausmachten, in Glurns waren es 23 Prozent und in Franzensfeste 19 Prozent. <BR /><BR />Mit Kompatschers Gesetzesentwurf sollen weitere Anpassungen im Wahlgesetz erfolgen. Festgelegt wird u.a., dass jede wahlwerbende Partei oder politische Gruppierung nur mehr ein Listenzeichen hinterlegen darf. Wahlberechtigte mit bestimmten körperlichen Einschränkungen erhalten die Möglichkeit, ihre Unterschrift zugunsten einer Kandidatenliste in digitaler Form zu leisten.