Dienstag, 28. Juli 2015

Benachteiligt, aber arbeitsfähig: der Fall Landhaus-Bar

Sie sind benachteiligt: ja. Aber sie wollen und können arbeiten. Daher werden Genossenschaften, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, künftig bei Konzessionsvergaben vorrangig behandelt. Einen ersten konkreten Fall gibt es bereits: die Landhaus-Bar. Wird daraus schon bald ein Präzedenzfall?

Die Landhaus-Bar könnte an eine Genossenschaft gehen, die sich um die Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderung kümmert.









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