„Die Freiheit politische Aktionen zu setzten und das Recht auf freie Meinungsäußerung müssen mehr zählen als ein Gesetz, welches von den Faschisten erlassen wurde“, so die einhellige Meinung der Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Eva Klotz sowie des rechtlichen Vertreters der Bewegung Werner Thaler.Alle drei wurden für die im Herbst 2010 gestartete Plakataktion am 10. Oktober wegen Schmähung der Fahne zu einer Geldstrafe von je 3.000 Euro verdonnert.Für die Süd-Tiroler Freiheit sei das sogenannte „Besenplakat“ bildlicher Ausdruck für den alten deutschen Spruch „Kehraus“. „Die Bewegung hat auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des umstrittenen Plakates und während des gesamten Prozesses betont, dass sich die Aktion ausdrücklich nicht gegen die Italiener, den Staat oder die italienische Fahne richtet“, betont Werner Thaler in der Aussendung. „Die Aktion sollte vielmehr symbolisieren, dass 80 Jahre nach der Annexion Süd-Tirols durch Italien die Zeit für den Abschied gekommen sei und Süd-Tirol neue Wege beschreiten müsse“. Die Süd-Tiroler Freiheit interpretiert die Verurteilung im Besenprozess zudem als eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. Jahr für Jahr weise die Bewegung laut Aussendung erfolglos auf die Verbreitung von faschistischen Devotionalien, wie z.B. den Duce-Kalender oder den Mussolini-Wein, hin. Dabei werde die italienische Flagge oftmals mit dem Konterfei Mussolinis oder dem faschistischen Liktorenbündel abgebildet. Hier bleibe die italienische Justiz aber untätig.Laut Süd-Tiroler Freiheit scheint ein Besen für den Staat Italien ein schlimmeres Symbol darzustellen als das Antlitz Mussolinis oder das Liktorenbündel.Die Bewegung werde nun alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um sich gegen das Urteil zur Wehr zu setzen.