17 Tage sind vergangen, seit die Landesregierung in ihrer Sitzung die Durchführungsverordnung zum neuen Entwicklungskonzept für den Tourismus samt Bettenstopp beschlossen hat. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region ist sie schließlich am 29. September in Kraft getreten. <BR /><BR />„Zuerst mussten wir noch ein paar technische Änderungen machen und dann musste das Ganze noch für die Veröffentlichung im Amtsblatt umgewandelt werden, handelt es sich doch nicht um ein normales Dekret, sondern um eine Durchführungsverordnung per Dekret des Landeshauptmannes“, erklärt Landesrat Arnold Schuler. Geändert worden sei an der in der Landesregierung beschlossenen Fassung jedoch nichts.<BR /><BR />Eigentlich sollte für Gemeinden und Gastbetriebe damit nun alles klar sein. Dem ist aber nicht so. Eine Anleitung für die Gemeinden zur Zählung der Gästebetten auf ihrem Gebiet fehlt in der Durchführungsverordnung nämlich nach wie vor. Das werde man mit den Gemeinden jetzt schon regeln, antwortet Schuler lapidar. <BR /><BR /><embed id="dtext86-56255941_quote" /><BR /><BR />Mitreden dürfen die Gemeinden auch bei der Zuweisung der Gästebetten auf Landesebene. Das ursprünglich vorgesehene Einvernehmen des Rates der Gemeinden ist aus dem definitiv beschlossenen Text allerdings verschwunden. Nun muss die Landesregierung den Rat der Gemeinden vor ihrem Beschluss zur Bettenverteilung nur mehr anhören. <BR /><BR />Vergeblich sucht man im jetzt veröffentlichten Dekret auch nach Kriterien zur nachhaltigen Entwicklung von Tourismus und Betrieben. „Diese werden wir mit den neuen Zuweisungskriterien festlegen, die wir zusammen mit den Gemeinden ausarbeiten“, sagt Schuler. „Und auch die Einstufungskriterien für Gastbetriebe, die derzeit von einer Arbeitsgruppe überarbeitet werden, werden klar auf nachhaltige Entwicklung abzielen.“ <BR /><BR />Bei der Einstufung werde es jedenfalls deutliche Änderungen geben, kündigt Schuler an. „Schließlich sind ja die derzeit geltenden Regeln schon längst nicht mehr zeitgemäß“, sagt er.<BR />