„Das wurde nie beschlossen“, sagen hingegen die Bauern. Ob sie am Montag vollzählig im Landtag antreten, ist offen.<BR /><BR />Für HGV-Chef Manfred Pinzger gibt es „in der SVP keine Sieger und Besiegte“. In Zeiten der Pandemie über Bettenstopp zu reden, war nicht nachvollziehbar. „Jetzt aber ist die Sache durchzuziehen, und wir haben einen guten Kompromiss gefunden.“ <BR /><BR />Erfreut ist der HGV, dass der SVP-Ausschuss einige Entscheidungen zu den Durchführungsverordnungen gefällt hat. Bei der Ausnahme für historische Ortskerne wurde die ursprüngliche Unterscheidung zwischen Gemeinden mit und ohne Wohnungsnot fallen gelassen. Vielmehr werden gewerbliche Betriebe (Hotel, Pension) in den historischen Zentren aller Gemeinden vom Stopp ausgenommen, Zimmervermieter nicht. „Das war auch der Wunsch der Gemeinden“, so Vizepräsident Dominik Oberstaller. Das Phänomen Airbnb in Städten werde damit gebremst. „Ein Gasthaus mit Zimmern ist aber wichtig für die Belebung der Zentren“, so Pinzger.<BR /><BR />Erfreut ist der HGV auch über eine große Neuerung beim Urlaub am Bauernhof (UaB). „Abgestimmt wurde über einen Vorschlag des Landeshauptmanns“, so Pinzger. Demnach sollen im Grünland (Milch) alle UaB-Betriebe vom Bettenstopp befreit sein, bei den Obst- und Weinbauern aber nur mehr jene zwischen 1,5 und 6 Hektar. „So ist es richtig, um unlautere Konkurrenz zu verhindern“, so Pinzger. <BR /><BR />Allerdings wäre es eine herbe Schlappe für die Bauern. Wochenlang hatten sie mit allen Bandagen dafür gekämpft, dass die Obergrenze von 6 Hektar für die Talbauern fällt, mussten sie aber schlucken. Jetzt würde aber auch noch der bisherige Kompromiss mit Landesrat Schuler fallen, wonach kleine Obst- und Weinbauern dem Bettenstopp nicht unterliegen, wenn sie die Qualitätskriterien des Roten Hahns anwenden.<BR /><BR />Dementsprechend verärgert sind die Bauern. „Wir haben nicht über Vorschläge des Landeshauptmanns abgestimmt, sondern über die von Schuler vorgelegten Durchführungsverordnungen. Da steht die Ausnahme für kleine Talbauern drin“, sagen Sepp Noggler, Franz Locher, Manfred Vallazza und SBB-Chef Leo Tiefenthaler. „Wenn man sich nicht mehr auf das verlassen kann, was schwarz auf weiß vorliegt, weiß ich auch nicht mehr“, so Noggler. Hartnäckig hielt sich gestern, dass nicht alle Bauernvertreter beim Votum zum Bettenstopp am Montag im Landtag anwesend sind.<BR /><BR />„Das hoffe ich nicht“, sagt Landesrat Schuler. Bis auf die Bauern hätten alle verstanden, dass der neue Vorschlag des Landeshauptmanns gelte. „Dieser schützt die echten Bauern besser. Ein kleiner Talbauer, der es mit UaB ehrlich meint, wird keine Probleme haben, aus dem Kontingent Betten zu kriegen. Weil dazu ein Antrag an die Gemeinde nötig ist, können aber Trittbrettfahrer besser herausgefischt und abgelehnt werden, die im Überetsch und Burggrafenamt UaB-Wohnungen mit allem Luxus bauen, mit der Landwirtschaft jedoch nichts am Hut haben“, meint Schuler.<BR /><BR />Noch offen ist die Frage, ob UaB und Zimmervermietung auf 3 Betten pro Wohnung begrenzt werden. „Der Landeshauptmann hat uns zugesagt, dass es 4 Betten sind“, sagt Gemeinden-V Vizepräsident Oberstaller. „Ginge mir auch gut“, sagt Landesrat Schuler. Bevor er zustimme, wolle er sich aber die durchschnittliche Bettenbelegung in Ferienwohnungen und UaB-Betrieben anschauen. „Liegt sie unter 3 Betten wäre es unfair gegenüber bestehenden Betrieben, künftigen Betrieben 4 Betten zuzugestehen“, so Schuler. <BR /><BR />