Ende Juli soll die Obergrenze für den Tourismus im Landtag gesetzlich verankert werden. Noch aber probt die Opposition den Aufstand, die Gemeinden bocken und der Bauernbund legt sich quer. Denn: Urlaub am Bauernhof ist laut Landestourismusentwicklungskonzept vom Bettenstopp ausgenommen, sofern er „für das Überleben des Betriebes nötig ist“. <BR /><BR />Was unter „nötig für das Überleben des Betriebs“ zu verstehen ist, hat Landesrat Schuler bereits mit einer Ober- und einer Untergrenze definiert: Die Erweiterung bestehender und neuer Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe sollen nur mehr möglich sein, wenn der Hof mindestens 1,5 und höchstens 6 Hektar groß ist bzw. 5 Großvieheinheiten aufweist. Diese (wie zuvor alle anderen Lösungen) schoss der Bauernbund bisher aber in den Wind: Urlaub am Bauernhof muss komplett frei bleiben, lautet seine Forderung. Das wiederum ist für Schuler nicht zu schlucken, der den Bettenstopp gegenüber allen anderen Kategorien rechtfertigen muss.<h3> Eine zusätzliche Ausnahme</h3> Jetzt allerdings zeichnet sich ein Kompromiss ab. Für Freitag ist der Landesbauernrat einberufen. „Dieser hat mehrfach beschlossen, dass Urlaub am Bauernhof frei bleiben soll, weshalb es an diesem Gremium liegt einer neuen Regelung zuzustimmen oder nicht“, sagt Obmann Leo Tiefenthaler. Der Landesrat sei aber „zu Kompromissen bereit“ und auch der Bauernbund suche eine Lösung.<BR /><BR />Diese soll in einer zusätzlichen Ausnahme liegen. Grundsätzlich wird Urlaub am Bauernhof nur mehr für Betriebe zwischen 1,5 und 6 Hektar bzw. mit 5 Großvieheinheiten möglich. Unterwirft sich ein Betrieb aber den Regeln des Roten Hahns, soll das Urlaubsangebot aber mit weniger Fläche und weniger Kühen betrieben werden können.<h3> „Will Trittbrettfahrer vermeiden“</h3>Roter Hahn ist eine Marke des Bauernbundes mit Auflagen, denen Betriebe vertraglich zustimmen und die kontrolliert werden. „Die Bauernfamilie den Hof selbst bewirtschaften und die Gäste selbst betreuen. Es sind ganzjährig Produkte vom eigenen Hof anzubieten“, sagt SBB-Marketingchef Hans Kienzl. Fast 3000 Betriebe bieten Urlaub am Bauernhof an, aber nur 1600 nach den Roter-Hahn-Regeln.<BR /><BR />„Ich will Trittbrettfahrer und Spekulation vermeiden. Wer aber auf weniger als 1,5 Hektar einen Hahn-Betrieb führt, meint es ernst und braucht es, weshalb ich mit einer Unterschreitung von Fläche/Großvieheinheiten gut leben kann“, so Schuler. Noch zu diskutieren sei am Freitag aber, ob die Hahn-Ausnahme auch für Betriebe mit mehr als 6 Hektar gelten soll.<BR /><BR />Am Freitag geht es in Sachen Bettenstopp zudem im Rat der Gemeinden zur Sache. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Schuler klären mit den Bürgermeistern offene Fragen. Die Gemeinden können Vorschläge machen. „Wenn nicht, machen wir sie“, so Schuler.<BR /><BR />