Ruhe an der Bettenfront gibt es also weiterhin nicht. <BR /><BR />Aber von Anfang an: Der Landtag hat am 21. Juli eine gesetzliche Obergrenze für Gästebetten eingeführt, die sich am Bestand 2019 plus seither erworbener Rechte orientiert. 30 Tage später trat der Bettenstopp in Kraft. Anwendbar wird er aber erst mit der heutigen Genehmigung der Durchführungsbestimmungen durch die Landesregierung. <h3> Was steht in der Verordnung?</h3>Nachmeldungen von Betten müssen nicht bis Jahresende erfolgen: Die Frist wurde auf 31. März 2023 angesetzt. Betriebe, die ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben, können diese innerhalb von 4 Jahren wieder aufnehmen. Am Campingplatz zählt ein Stellplatz 3 Betten. Die von den Gemeinden geforderte Parkplatzregelung fällt hingegen flach, und der Urlaub am Bauernhof bleibt bis auf weiteres außen vor.<BR /><BR />Vieles ist bekannt, wie dass den Gemeinden ein Vorschuss an 7000 Betten zugestanden wird, den sie sofort verteilen können, Weitere 1000 Betten umfasst das sog. Landeskontingent. Die Gemeinden können zwar selbst eine Verordnung für die Zuweisung der Betten vor Ort erlassen. Das Korsett ist aber eng. Laut Textvorlage von gestern Abend für die heutige Landesregierung muss der Antragsteller „vorhandene Infrastruktur, Erreichbarkeit und erforderliche Ressourcen“ nachweisen. In der Pampa bauen und die Gemeinden muss den Bus stellen, geht nicht. Aufgelassene Hotelbetten fließen an Hotelbetriebe; aufgelassene Urlaub-am-Bauernhof- oder Ferienwohnung-Betten bleiben in diesem Sektor. Sofern eine der beiden Kategorien aber ein Jahr lang keinen Bedarf anmeldet, können die Betten der jeweils anderen zugewiesen werden.<BR /><BR />In den Gemeinden startet nun die Bettenerhebung, was zu einem deutlichen Anstieg der offiziell gemeldeten Betten führen wird. Sofern sie die urbanistischen Voraussetzungen erfüllen, können Betriebe nämlich Betten nachmelden – und zwar so viele, wie sie zu einem x-beliebigen Tag 2019 Nächtigungen hatten. Bis dato hieß es stets, dass die Nachmeldungen bis Ende des Jahres zu erfolgen haben. Der 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtages hatte eine Verlängerung bis Sommer 2023 gefordert. Entschieden hat sich Landesrat Arnold Schuler mit 31. März 2023 für einen Mittelweg. Zu melden sind nur Schlafgelegenheiten für Gäste über 14 Jahren.<h3> Campingplätze</h3>Ursprünglich wollte man die Campingplätze mit eigenem Gesetz regeln. Jetzt aber wird dekretiert, dass ein Stellplatz wie 3 Betten zählt. Sollten in einem Zelt aber 4 Erwachsene übernachten, geht das weiterhin. „Die Bettenobergrenze wird immer auf den gesamten Betrieb berechnet und auf einem anderen Stellplatz nächtigen vielleicht nur 2 Gäste“, so Schuler.<BR /><BR />Außen vor bleibt der Urlaub am Bauernhof. Er ist zwar in seiner Gesamtheit vom Bettenstopp ausgenommen, doch fehlen dazu noch eigene Qualitätskriterien für die Betriebe. Abgeblitzt sind auch die Gemeinden mit ihrer Forderung nach Parkplatzvorgaben, die – sofern nicht erfüllt – zu einer geringeren Zuweisung von Betten führen sollten. <h3> Die Forderungen des HGV</h3>Der HGV fordert eine Ausstiegslösung für Betriebe, die aufgeben. Millionenschwere Immobilien sollen vor Ablauf der 20-jährigen Zweckbindung für gastgewerbliche Zwecke in Wohnungen oder Arbeiterzimmer umgewandelt werden können. Landesrätin Maria Kuenzer spielt das Spiel aber nicht mit.<BR /><BR />Mit der Genehmigung der Durchführungsbestimmungen zieht die Landesregierung nur einen vorläufigen Strich unter den Streit um den Bettenstopp. Hinter den Kulissen fordert der HGV nämlich massiv ein „Ausstiegsszenario“ für Betriebe, die aufgrund von nachteiligem Standort, Investitionsstau, ungelöster Nachfolge oder Energiekrise das Handtuch werfen müssen. „Gefährdet sind vor allem kleinere Betriebe mit bis zu 25 Betten“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger.<BR /><BR />Dabei geht es nicht um die Frage, was mit den aufgelassenen Betten passiert. Diese fließen zu 95 Prozent zurück an die Gemeinde, zu 5 Prozent ans Land und können neuen Betrieben zugewiesen werden. Die Immobilien aber sind weitgehend mit einer urbanistischen Zweckbestimmung fürs Gastgewerbe belegt, die sich mit jeder Erweiterung um weitere 20 Jahre verlängert hat. Und genau aus dieser will der HGV seine Betriebe vorzeitig loseisen. „Wir haben die politische Zusage, dass sie zu konventionierten Wohnungen oder Häusern zur Unterbringung von Mitarbeitern umgewandelt werden können“, so Pinzger. Zugesagt war, dass dies mit dem Raumordnungsomnibus im Spätherbst umgesetzt wird.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="809513_image" /></div> <BR /><BR />Doch Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer lässt sich die heiße Kartoffel nicht unterjubeln. Laut Urbanistikgesetz können aufgelassene Gastbetriebe mit bis zu 25 Betten in Wohnungen umgewandelt werden. <BR /><BR />„Der HGV will daran rütteln, denn das wäre ungerecht gegenüber denjenigen, die 26 Betten hätten“, so Kuenzer. Sie aber warnt vor Schnellschüssen. „Niemand will Bauruinen. Hotels in Wohnungen umzuwandeln, hat aber weitreichende Folgen für die Gemeinden vom Schülerbus bis zum Spielplatz, die es dann braucht – und das vielleicht an abgelegenen Orten.“ Egal, was Kollegen in der Landesregierung vielleicht zugesagt haben: „In meinen Omnibus kommt sicher nichts hinein.“ Entscheidungen seien frühestens nach Abschluss der Bettenerhebung im Frühling möglich.<?O_Zwischentitel2><?_O_Zwischentitel2><BR />