Das Bewertungssystem an Südtirols Schulen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verändert. Von Ziffern bis ausgeschriebenen Zahlen und detailreichen Beschreibungen war es alles. Im Moment gilt an den Grundschulen eine beschreibende Bewertung. Schülern wird mitgeteilt, was sie beherrschen, was weniger und woran sie arbeiten müssen. <BR /><BR />Ab dem neuen Schuljahr muss aber auch Südtirol umsatteln und das übernehmen, was im restlichen Staatsgebiet bereits im laufenden Schuljahr gilt – und zwar die synthetische Bewertung von Urteilen, die von nicht ausreichend, ausreichend, zufriedenstellend, gut und sehr gut bis ausgezeichnet reichen. In der Mittelschule kehrt man zurück zu einer Notenskala von 4 bis 10 – allerdings in ausgeschriebener Form.<h3> Südtirol muss sich anpassen</h3>Aufrecht bleibt, dass die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der allgemeinen Lernentwicklung der Schüler in beschreibender Form erfolgt. Die Abänderung des Bewertungssystems erfolgt, weil es das Bildungsministerium so beschlossen hat. Südtirol muss sich anpassen, weil das Land keine primäre Zuständigkeit für die Schule hat. „Wir haben nur marginale Spielräume, die wir z.B. genutzt haben damit keine Noten unter 4 verteilt werden“, sagt Landesrat Achammer. Für ein abweichendes Bewertungssystem reicht es aber nicht.<BR /><BR />Achammer lässt sich auf keine „ideologische Debatte“ ein, welches System besser sei. Aus pädagogischer Sicht ist es wohl eher das beschreibende System, weil es den Lernenden mehr hilft, sich zu verbessern. Bei der synthetischen Bewertung steht hingegen das Einordnende, die Botschaft an die Eltern im Vordergrund – und genau dafür hat sich Rom entschieden. <h3> Harte Folgen fürs „Ungenügend“</h3> Bleibt zu sagen, dass eine Ungenügend in Betragen (Verhalten) harte Folgen nach sich zieht. In diesem Fall beschließt der Klassenrat die Nicht-Versetzung oder die Nicht-Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung. Letzteres bezeichnet Achammer als „reine Symbolpolitik“, die abschreckend wirken solle. In der Praxis müsse „schon fast eine Straftat“ vorliegen, um eine negative No