Den Bezirkspräsidenten steht nun eine monatliche Entschädigung von 5127 Euro brutto zu. Die Aufwandsentschädigung für die Vizepräsidenten und Referenten orientiert sich an jener des Präsidenten. Der Vizepräsident erhält 30 Prozent der Präsidentenentschädigung, die Referenten 20 Prozent.Für die Bezirksräte ist eine Entschädigung von 50 Euro brutto pro Sitzung vorgehen. Auch die Rechnungsprüfer der Bezirksgemeinschaften haben anrecht auf eine Vergütung. Jährlich stehen ihnen 3442 Euro brutto zu.Ist der Präsident einer Bezirksgemeinschaft gleichzeitig Bürgermeister, so werden ihm 4395 Euro brutto monatlich ausgezahlt.Auch die Entschädigungen für die Mitglieder der Höfekommissionen hat die Landesregierung heute definiert. Diese werden künftig zwischen 170 und 220 Euro brutto pro Monat betragen.