Der Staat darf laut diesem Verfassungsgesetz nicht mehr Ausgaben als Einnahmen einplanen und muss sich anschließend auch an diese Planung halten. „Für Italien ist dies ein wichtiger Schritt. Für Südtirol heißt das allerdings, dass es in Zukunft noch weniger Spielraum haben wird. Wir müssen uns stärker damit befassen, was uns wirklich wichtig ist“, kommentiert der SVP-Fraktionssprecher in der Abgeordnetenkammer, Siegfried Brugger, die neue Regelung. Eine, die aus gesamtitalienischer Sicht, sicherlich ein „großer Fortschritt“ sei, so Brugger. „Italien folgt damit dem Beispiel vieler anderer europäischer Staaten. So kann viel an vorschnellen Maßnahmen vermieden werden – etwa Wahlgeschenke von Regierungen vor Wahlen.“ Für Südtirol seien die Folgen der Maßnahme relevant: „Der Südtiroler Landeshaushalt ist damit noch restriktiver an die staatlichen Sparvorgaben gebunden – ganz einfach, weil der Staat sich an das neue Verfassungsprinzip halten muss“, so Brugger. Die Staatskassen seien jedoch leer, auch bei den Kompetenzübernahmen durch das Land Südtirol gebe es keine Bewegung. So herrsche in sämtlichen autonomiepolitischen Verhandlungen – etwa über die Rai, die Post und den Stilfserjoch-Nationalpark – Stillstand. Das Land Südtirol müsse deshalb beginnen Prioritäten zu setzen, fordert Brugger. „Wir müssen unser Landesgeld neu einteilen und noch genauer prüfen, was wirklich notwendig ist.“