Die Anerkennung von Bildungsguthaben, eine transparente und einfache Aufnahme von Lehrpersonal und eine möglichst hohe didaktische Kontinuität: Das sind die drei Schwerpunktziele, auf die das neue Bildungsgesetz ausgerichtet ist.Den Entwurf hatten die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner vorgelegt.Außerschulisches anerkennenAls Brückenschlag zwischen Bildungspartnern sieht Bildungslandesrat Achammer die Anerkennung von Bildungsguthaben.Sie sieht für alle Schulen die Möglichkeit vor, Bildungstätigkeiten der Schüler an Musikschulen sowie außerschulische Bildungsangebote anzuerkennen und eine Befreiung von der Unterrichtszeit zu gewähren.Neue Rangliste ab 2015/16?Die Aufnahme von Lehrpersonen möglichst einfach und gerecht zu gestalten und das komplizierte Ranglistensystem zu entflechten, ist das zweite Ziel des Gesetzesvorschlags. „Zudem soll den Lehrbefähigungen ein gleicher Stellenwert eingeräumt werden, auch wenn diese auf unterschiedlichen Wegen erworben worden sind“, betonte Achammer.Geplant ist, die bestehenden Landesranglisten zu schließen und in Landesranglisten mit Auslaufcharakter umzuwandeln, über die nur mehr unbefristete Arbeitsverträge vergeben werden. In eine neu zu schaffende Landesrangliste sollen künftig alle Lehrbefähigten eingetragen und dann nach Punktezahl gereiht werden.Die neue Regelung soll – geht es nach dem Bildungslandesrat – bereits im kommenden Schuljahr 2015/16 greifen.Mehr didaktische KontinuitätSchließlich enthält der Entwurf Maßnahmen, um die didaktische Kontinuität zu unterstützten und zu fördern. So soll über eine Aufstockung des Landeszusatzstellenplans die unbefristete Aufnahme weiterer Lehrpersonen ermöglicht werden, die dann ins Lehrerkollegium aufgenommen werden.