Julia Unterberger hat zusammen mit ihrer Mitarbeiterin die Statuten der 116 Gemeinden im Lande unter die Lupe genommen. Und das Ergebnis ist deutlich: Von allen Gemeinden haben nur Leifers und mit Abstrichen Bozen die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau so in ihren Satzungen stehen, wie sie vom Regionalgesetz vorgeschrieben wird. Alle anderen Gemeinden halten sich in Sachen Chancengleichheit vage. So haben 71 Gemeinden einfach die vom Gemeindenverband vorgegebene Standardformulierung übernommen. „Sofern beide Geschlechter im Gemeinderat vertreten sind, haben auch beide Anrecht mit mindestens einem Mitglied im Gemeindeausschuss vertreten zu sein“, steht dort geschrieben. Dies entspreche aber nicht dem Gesetz, das von einem „angemessenen Anteil“ spricht, so Unterberger. 25 Gemeinden machen für eine Frauenvertretung im Ausschuss eine „Mindestvertretung im Gemeinderat“ oder die „Zugehörigkeit zur politischen Mehrheit“ zur Voraussetzung. In allen anderen Gemeinden ist der Frauenanteil in den Ausschüssen unklar oder im Konjunktiv formuliert. „Spätestens bis zu den nächsten Gemeinderatswahlen müssen die Gemeinden ihre Statuten in Ordnung gebracht haben“, fordert Unterberger. Ansonsten müssen die Bürgermeister mit einer Flut an Anfechtungen jener Frauen rechnen, die bei der Besetzung der Ausschüsse und Organe übergangen werden.Dass bis dahin aber etwas passiere, bezweifelt Unterberger. „Dabei könnten bereits jetzt Beschlüsse angefochten werden“, sagt sie. Das wäre aber Aufgabe des Beirates für Chancengleichheit und der Frauen vor Ort. Es sei aber schon positiv, wenn nun das Thema ernst genommen werde und der Gemeindenverband, wie angekündigt, seine Mustersatzung ändere. Nachdem auf Gemeinden- ebene das Regionalgesetz den Frauenanteil in den Ausschüssen und Kollegialorganen klar vorschreibt, soll sich nun auch auf Landesebene etwas tun. „Im Zuge des neuen Wahlgesetzes müssen sowohl eine Frauenquote für die Kandidatenlisten als auch für Ausschüsse und Organe festgelegt werden“, fordert Unterberger. Aufgrund der Obstruktion sei die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes allerdings immer wieder gescheitert. Das dürfte sich nun ändern.em/D