Die von der Pensplan Centrum AG verwaltete regionale Maßnahme stellt eine der ersten Erfahrungen in Italien mit öffentlichen Anreizen für die Zusatzvorsorge ab der Geburt dar. <h3> „Es handelt sich um ein wichtiges Ergebnis“</h3>Die Regelung sieht bei gleichzeitiger Mindestbeteiligung der Familie eine finanzielle Unterstützung von insgesamt bis zu 1.100 Euro für jedes neugeborene Kind, Adoptiv- oder Pflegekind vor, und zwar durch einen Anfangsbeitrag von 300 Euro und anschließende jährliche Beiträge von 200 Euro über vier Jahre.<BR /><BR />„Es handelt sich um ein wichtiges Ergebnis, das zeigt, dass die Familien den Wert erkannt haben, bereits ab der Geburt in die zukünftige Altersvorsorge ihrer Kinder zu investieren“, unterstreicht der Regionalassessor für Sozialvorsorge, Carlo Daldoss. <h3> Die Fristen</h3>Der Einstieg in die Zusatzvorsorge stelle eine strategische Entscheidung sowohl für die Familien als auch für die zukünftige Tragfähigkeit des Rentensystems dar. Früh zu beginnen bedeutet nämlich, langfristig vom Zinseszinseffekt zu profitieren und schrittweise ein finanzielles Polster aufzubauen.<BR /><BR /> Für Kinder, die zwischen 2020 und 2024 geboren wurden, können die Anträge bis 31. Dezember 2027 eingereicht werden, während für im Jahr 2025 geborene Kinder die Frist auf den 31. Dezember 2026 festgelegt ist.