Donnerstag, 1. April 2021
Blauzungenkrankheit: Südtirol ist wieder frei von Einschränkungen
Die EU-Kommission hat dem Gesuch des landestierärztlichen Dienstes stattgegeben: In Südtirol gilt als frei von Blauzungenkrankheit und somit auch entsprechenden Einschränkungen.
Gegen Blauzungenkrankheit müssen nur jene Tiere geimpft werden, die vorübergehend in Sperrgebiete, etwa eine dort liegende Alm, geschickt werden. - Foto: © LPA/Landesabteilung Landwirtschaft
lpa
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