Ein Gesetzentwurf, der noch diese Woche von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden soll, sieht vor, dass Anwälte staatliche Vergütungen erhalten, wenn sie Migranten bei der freiwilligen Rückkehr unterstützen – aber nur bei Abschluss des Verfahrens.<BR /><BR />Der Gesetzentwurf sieht für den Zeitraum 2026 bis 2028 insgesamt 1,2 Millionen Euro für entsprechende Prämien für Anwälte vor. Juristen- und Richterverbände kritisierten die Regelung als verfassungswidrig.<BR /><BR />Die Vereinigung der italienischen Strafverteidiger erklärte, der Entwurf sei „unvereinbar mit der Verfassung und den grundlegendsten Prinzipien der Ethik“, da er Verteidiger zu einem Instrument staatlicher Rückführungspolitik mache. Auch Staatspräsident Sergio Mattarella äußerte Bedenken und kann ein Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen zur erneuten Prüfung zurückweisen.<h3> Teil eines sogenannten Sicherheitsdekrets</h3>Meloni räumte am Dienstag ein, dass ihre Regierung „technische Anmerkungen“ aus dem Präsidialamt und von Juristen erhalten habe. Diese sollten in einem separaten Gesetz berücksichtigt werden.<BR /><BR />Die finanziellen Anreize für Anwälte sind Teil eines sogenannten Sicherheitsdekrets, das bis zum kommenden Samstag endgültig vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden muss, andernfalls verfällt es. Änderungen würden eine erneute Abstimmung auch im Senat erforderlich machen. <BR /><BR />„Es gibt keinen zeitlichen Spielraum, den Gesetzentwurf zu korrigieren. Wir gehen mit Regelungen voran, die wir für absolut sinnvoll halten“, so Meloni.