Derzeit unterliegen alle Bürgermeister im Lande einer Mandatsbeschränkung. Nach 3 Amtsperioden ist für alle Schluss – unabhängig von der Größe ihrer Gemeinde. So sieht es derzeit das regionale Wahlgesetz vor. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts, das das Wahlgesetz von Sardinien außer Kraft gesetzt hat, wird man aber auch hierzulande nicht um eine Änderung des Regionalgesetzes herumkommen. <h3> Mit 14.999 Einwohnern 3 Amtszeiten</h3>Zwar kommt es dabei nicht so dick, wie zunächst in Rom vorgesehen. Ursprünglich sollten alle Bürgermeister von Gemeinden über 5000 Einwohnern auf 2 Amtsperioden beschränkt werden. Rom hat zwar nachgebessert, die Beschränkung der Amtszeit für Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern angehoben. In der Verfassungskommission des Senates hatten Durnwalder gemeinsam mit der Lega einen Vorstoß unternommen, diese Beschränkung aufzugeben. Die Anträge wurden von der Regierung abgelehnt.<h3> Neuer Vorstoß von Senator Durnwalder</h3>Nun hat Durnwalder einen erneuten Vorstoß gewagt. Im Zuge der TUEL-Reform, der Reform des gesamtstaatlichen Wahlgesetzes, sollte die Regierung dazu verpflichtet werden, die Anhebung der Beschränkung der Amtszeit für Bürgermeister von Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern auf 3 Jahre zu prüfen. Doch auch damit ist Durnwalder in der Nacht auf gestern gescheitert. Um einem Streit mit den Regierungspartnern Fratelli d'Italia und Forza Italia aus dem Weg zu gehen, hatte die Lega nicht mitgestimmt. <BR /><BR /><embed id="dtext86-63758361_quote" /><BR /><BR />In Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und Leifers dürfen Bürgermeister somit auch weiterhin nur 2 Perioden im Amt bleiben. Betroffen davon wären in Bozen Bürgermeister Renzo Caramaschi, sollte er sich doch noch einmal der Wahl stellen wollen und in Bruneck Bürgermeister Roland Griessmair. „Denn selbst wenn die Beschränkung der Amtszeiten für Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern in die TUEL-Reform einfließt, dürfte man das bis zu den Gemeinderatswahlen in Südtirol zeitlich wohl kaum hinbekommen“, so Durnwalder. <BR /><BR />Damit bleibt es bei der Regelung, dass in Gemeinden unter 5000 Einwohnern keine Mandatsbegrenzung, in jenen zwischen 5000 und 15.000 Einwohnern 3 Amtszeiten und in denen mit mehr Einwohnern 2 Amtszeiten gilt – und die Region Trentino-Südtirol wird sich anpassen müssen.