„Das Gesetz ist zwar in Ansätzen nicht schlecht – aber wiederum müssen wir feststellen, dass das Parlament von jeder Diskussion ausgeklammert wird“, so Brugger.Die Diskussionen um die Handhabe von Telefon-Abhörungen und die entsprechenden Veröffentlichungen in Medien dauert bereits seit Monaten an: „In der Tat besteht hier Handlungsbedarf“, erklärt dazu Brugger.Allzu oft habe sich in Vergangenheit herausgestellt, dass „mit Abhörungen recht leichtfertig umgegangen wurde, was einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre bedeutet“.Dazu komme, dass die Abhörprotokolle immer wieder den Weg in die Medien geschafft hätten – „immer wieder wurden Auszüge der Abhörprotokolle veröffentlicht und die Aussagen der Abgehörten auch in einen neuen bzw. anderen Zusammenhang gesetzt“, so Brugger.Brugger bekräftigt die Notwendigkeit dieses Ermittlungsinstruments: „Wenn konkreter Tatverdacht besteht und Gefahr in Verzug ist, dann ist es richtig, dass die Polizeibehörden auch Telefongespräche abhören sollen.“ Dies allerdings zum Zweck der Ermittlungen und nicht für die journalistische Berichterstattung.Die neue Gesetzesvorlage sei „in vielen Punkten nicht schlecht, in manchen aber auch verbesserungsfähig“, so Brugger. Brugger kritisiert aufs Schärfste, dass auch bei diesem Gesetz nun wieder keine parlamentarische Diskussion mehr möglich ist: „Die Parteispitze des PDL hat den Entwurf verabschiedet, und wir Parlamentarier sollten ihn nun so absegnen, ohne Verbesserungen anzubringen“, kritisiert Brugger. Diese Praxis – Regieren per Notverordnung und Vertrauensabstimmung – habe Berlusconi seit seinem Amtsantritt 2008 eingeführt: „Das Parlament hat höchst selten die Möglichkeit, seinen institutionellen Aufgaben nachzukommen, nämlich Debatte und Beschlussfassung von Gesetzen“, prangert Brugger an. „Mit dieser Vorgehensweise brauchen wir kein Parlament mehr, sondern nur noch eine Regierung die tut, was sie will. Ob dies in einer modernen Demokratie tragbar ist, darf bezweifelt werden.“