Zwischen Staat und Land ist erneut ein Streit um Zuständigkeiten entbrannt. Betroffen ist diesmal der Bereich Personalverwaltung. Der Grund dafür: Wie im Trentino, wo die Kollektivvertragsverhandlungen für Bedienstete der öffentlichen Hand kurz vor dem Abschluss stehen und der Rechnungshof bereits Einsicht in die Verträge verlangt hat, hatte man auch in Südtirol im Gesetz zum Nachtragshaushalt festgeschrieben, dass man die Kontrollen in Erwartung einer eigenen Durchführungsbestimmung selbst durchführen wird, erklärt Eros Magnago, Generalsekretär des Landes.<BR /><BR />Beim Rechnungshof ist dieser Gesetzespassus alles andere als gut angekommen. Nach Intervention in Rom hat der Ministerrat nun beschlossen, das Landesgesetz zum Nachtragshaushalt vor dem Verfassungsgericht anzufechten – sowohl jenes von Südtirol als auch jenes vom Trentino. Als Begründung dafür: Der Bereich Personal der öffentlichen Verwaltung sei Zuständigkeit des Staates und falle nicht in die autonomen Kompetenzen von Bozen und Trient.<BR /><BR />Für die Parlamentarier in Rom ist nun Eile geboten. Bereits bei der nächsten Sitzung der 12er-Kommission am 6. Oktober soll die Thematik auf den Tisch. Das Problem: Selbst wenn man sich rasch auf eine neue Durchführungsbestimmung einigen kann, dürfte es wohl Monate dauern, bis diese dann auch in Kraft tritt. <BR /><BR />Die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) für die Bediensteten von Landesverwaltung, Sanität, Gemeinden, Altersheimen und Bezirksgemeinschaften gehen indes weiter, so Magnago. Nur Abschluss werde es eben so lange keinen geben, bis die Materie nicht per eigener Durchführungsbestimmung geregelt ist. <BR /><BR />Am Donnerstag zumindest fand die nächste Verhandlungsrunde zwischen öffentlicher Hand und Sozialpartnern statt. Von der Anfechtung durch den Ministerrat gab es von öffentlicher Seite allerdings kein Wort. „Einmal mehr Zeichen dafür, dass wir da völlig im Dunkeln gelassen werden“, ärgert sich ASGB-Chef Tony Tschenett. Er zweifelt jedenfalls daran, „dass eine Regelung per Durchführungsbestimmung mit der neuen Regierung in Rom schnell klappen dürfte.“