Allerdings bleibt die Gewerkschaft AGO bei ihrer Einschätzung, dass damit die Versprechen der Landesregierung nicht erfüllt werden. <BR /><BR />Vorausgegangen war der Unterzeichnung gestern Vormittag die Genehmigung des Vertragsentwurfes durch die Landesregierung. Personallandesrätin Magdalena Amhof hatte die Richtlinien für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV vorgeschlagen, mit dem den öffentlich Bediensteten eine strukturelle Inflationsanpassung des Gehaltes zur Berücksichtigung der Inflation im Zeitraum 2022 bis 2024 gewährt wird.<h3> Maximal 385 Euro brutto und soziale Staffelung</h3>„Damit ist der Weg für die nächsten Schritte frei, um den Mitarbeitenden eine spürbare und dauerhafte Inflationsanpassung der Gehälter auszuzahlen“, erläuterte Amhof bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Der Iter bis zur definitiven Unterzeichnung werde noch etwa zwei Monate in Anspruch nehmen. Erster Schritt dazu war dann am gestrigen Nachmittag die Unterzeichnung durch die Fachgewerkschaften. <BR /><BR />Die Anpassung wird rückwirkend ab 1. Januar 2025 wirksam: Mit dem ersten Lohnstreifen nach Inkrafttreten des Vertrags werden somit die Mehrbeträge für die ausstehenden Monate nachgezahlt. Für die Bediensteten wird die Anpassung je nach Funktionsebene zwischen 280 und 395 Euro brutto pro Monat für 13 Monatsgehälter betragen.<BR /><BR /> Für die 8. Funktionsebene und Landeslehrpersonen fallen 385 Euro im Monat an. Niedrige Funktionsebenen erhalten eine prozentual etwas höhere Inflationsanpassung. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung etwas mehr als 12 Prozent. <BR /><BR />Was die strukturelle Inflationsanpassung des Gehaltes der Lehrpersonen staatlicher Art betrifft, soll es am Montag noch ein klärendes Gespräch mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und den betroffenen Gewerkschaftsvertretungen geben. <BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler gefunden? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>