Dies sieht das neue System der Gemeindenfinanzierung vor, auf das sich Landeshauptmann Arno Kompatscher mit den Gemeinden geeinigt hat und das dieser Tage allen Bürgermeistern vorgestellt wird. „Nach zehn Jahren mit einem Modell war es Zeit, etwas Neues aufzulegen“, so Kompatscher. <h3> Was alles neu ist</h3>Neu ist, dass die Finanzmittel für Investitionen von 126 Millionen auf 135 Millionen Euro jährlich steigen. Auch die sogenannten Artikel-5-Gelder, mit denen vor allem kleineren Gemeinden Sonderfinanzierungen zugestanden werden, steigen von 20 auf 45 Millionen im Jahr. <BR /><BR />„Neu ist, dass dabei eine Priorisierung erfolgen kann, zum Beispiel für den Bau von Mensen oder Kinderbetreuung und dafür der Betrag pro Gemeinde noch einmal steigen kann“, sagt Kompatscher. Unterm Strich stehen auf zehn Jahre also 1,8 Milliarden Euro für Investitionen bereit, 340 Millionen mehr als bisher.<h3> Mittel können zehn Jahre abgerufen werden</h3>Auf zehn Jahre deshalb, weil die Gemeinden ihre Investitionsmittel weiterhin zehn Jahre abrufen können. Wer also alles bereits im ersten Jahr will, weil er mit einem Großprojekt startklar ist, kann dies tun.<BR /><BR /> „Bisher wurden den Gemeinden 30 Prozent der ihnen jährlich zustehenden Summe auf jeden Fall zugewiesen, künftig werden es 40 Prozent sein, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass so viel auf jeden Fall, also auch für kleinere Investitionen, benötigt wird“, so Kompatscher. Der Rest kann abgerufen werden, wenn er benötigt wird.<BR /><BR /> „Es hat keinen Sinn, jedes Jahr die volle Summe zuzuweisen, die dann zu einem guten Teil ,in Erhausung geht', weil Projekte noch in Planung sind“, so Kompatscher. <h3> „Es kriegt, wer braucht“</h3>Neu sind auch einige Kriterien bei der Zuteilung der Mittel an die Gemeinden: Künftig zählen Einwohner, auf Dauer besiedelte Fläche, Straßenkilometer, Schülerzahl und Schulstellen. Abgeschafft wird der Mechanismus, wonach Gemeinden, die immer viel investiert haben, automatisch mehr bekommen. <BR /><BR />„Wer viel investiert hat, müsste viel realisiert haben, weshalb ich froh bin, dass sich der Rat der Gemeinden durchgerungen hat, sich von diesem unsinnigen Prinzip zu verabschieden. Es kriegt, wer braucht“, so Kompatscher. <BR /><BR />Neu ist auch, dass Gemeinden über 15.000 Einwohner – vor allem Bozen und Meran – mehr berücksichtigt werden. Ein entsprechender Artikel wird im Nachtragshaushalt genehmigt. Dies könne zu Verschiebungen führen. Da Zuweisungen aber insgesamt steigen, bekäme „keine Gemeinde spürbar weniger“.<h3> Was ist mit den Zuwendungen für laufende Kosten?</h3>Die lagen bisher (ohne Sonderbeiträge wie z.B. Mensen) bei 155 Millionen Euro und steigen auf mindestens 170 Millionen Euro jährlich. Beiträge, die aufgrund der explodierenden Energiekosten nach der Pandemie einigen Gemeinden für Hallenschwimmbäder und Eishallen als Sonderfinanzierung zugestanden wurden, werden strukturell. „Weil es sie jedes Jahr wieder braucht“, so Kompatscher. <BR /><BR />Neu ist, dass bei der Berechnung der Finanzkraft der Gemeinden die Einnahmen aus der Ortstaxe mit einfließen. „Aber nur zu einem kleinen Teil“, so Kompatscher.