<BR />Der aktuelle Gesetzentwurf hat eine Vorgeschichte: Denn die Aufbesserungen der Bezüge für die Ersten Bürger der Region waren bereits 2022 Thema. Damals standen – gestaffelt nach Einwohnerzahl der Gemeinden – Aufbesserungen bis 35 Prozent im Raum. Allerdings wären Bürgermeister der größeren Gemeinden leer ausgegangen. <BR /><BR />Diskutiert wurde damals viel, umgesetzt wurde das Vorhaben nicht. Lediglich die Kürzungen aus dem Jahr 2014 wurden rückgängig gemacht. Und die Bürgermeister vertröstet – auf nach den Landtagswahlen. Doch spätestens mit den mehr als üppigen Gehaltssprüngen ihrer Gemeindesekretäre riss der Geduldsfaden. <h3> Jeder Bürgermeister erhält Aufbesserung</h3>Der Locher-Entwurf für den neuen Anlauf ist „abgespeckt“ und ausgeglichener. Diesmal kommen alle Bürgermeister in den Genuss von Aufbesserungen: Für Bürgermeister kleinerer Gemeinden sieht der Vorschlag ein dickeres Plus, für die der größeren ein magereres Plus vor. Die Bandbreite schwankt von 20 Prozent in den Kleinstgemeinden (unter 500 Einwohner) bis 2,25 Prozent bei mehr als 50.000 Einwohnern. <BR /><BR />Zudem sollen neben den Bürgermeistern auch die Referenten entsprechend mehr verdienen. Und für jede Gemeinde soll es künftig einen Referenten mehr geben. Nun ist heute erst einmal der Südtiroler Rat der Gemeinden am Zug. <h3> Besser den Spatz in der Hand</h3>„Wir werden den Vorschlag in Ruhe besprechen und uns dann äußern“, weicht Oberstaller aus. Und schiebt dann doch nach: „Die Erwartungshaltung war eine andere.“ Denn de facto habe es seit 15 Jahren keine Inflationsanpassung für die Bürgermeister gegeben, bei einer mittleren Aufbesserung von nun zwölf Prozent sei man weit entfernt von der tatsächlichen Inflation. <BR /><BR />Doch weil der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach, geht er davon aus, dass man zustimmen werde. „Doch danach muss Klartext geredet werden“, sagt er. Geht es nach Oberstaller, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. <BR /><BR />Geht dennoch alles reibungslos, beschäftigt sich am kommenden Mittwoch die Regionalregierung mit dem Entwurf, bevor er dann Anfang Dezember – im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2026 – im Plenum landet.