Mittwoch, 24. Februar 2021
Schülerverkehrsdienst: Entschädigungen für coronabedingte Umsatzeinbußen
Den Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag des Landes Schülerverkehrsdienste durchführen und coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, erstattet das Land eine Entschädigung.

Das Land entschädigt Unternehmen und Organisationen, die in dessen Auftrag Schülerverkehrsdienste durchführen und coronabedingt Umsatzeinbußen verzeichnen. Die Richtlinien hat die Landesregierung heute festgelegt. - Foto: © pixabay
lpa