<a href="https://www.stol.it/video/media/so-funktioniert-der-suedtiroler-coronapass" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Südtirols „Corona Pass“</a> bringt seit Montag viele Vorteile und kleine Freiheiten, etwa beim Bar- oder Restaurantbesuch. Die italienische Datenschutzbehörde ist nun auf den Plan getreten und teilt in einer Stellungnahme mit: „(...) Der Garante (weist) erneut darauf hin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Einführung von Initiativen, die die Rechte und Freiheiten von Personen stark einschränken, nur im Rahmen einer geeigneten Rechtsgrundlage nach einer Risikobewertung und mit der Verabschiedung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen erfolgen kann.“<BR /><BR />Die Behörde behalte sich das Recht vor, zu beurteilen, „ob Maßnahmen ergriffen werden sollten, um eine vorläufige oder endgültige Einschränkung der im lokalen grünen Zertifizierungsprojekt vorgesehenen Datenverarbeitung zu verhängen, einschließlich eines Verbots der Verarbeitung.“<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48846838_quote" /><BR /><BR /><BR />Droht dem Südtiroler „Corona Pass“ nun das Aus, noch bevor er richtig wirksam werden konnte? Landeshauptmann Arno Kompatscher sagt: „Wir sind der Auffassung, dass unsere Corona-Pass-Regelung den Datenschutzrichtlinien entspricht und dass der Datenschutz auf jeden Fall gewährleistet ist, nachdem das einzige Subjekt, das Zugang zur Information erteilen kann, der oder die Betroffene selbst ist.“<BR /><BR />Jedenfalls seien die Ämter angewiesen worden, der Datenschutzbehörde jede nützliche Information zu geben und gegebenenfalls auf Hinweis derselben auch eventuell erforderliche Anpassungen vorzunehmen.<BR /><BR /><BR />