Landesrat Philipp Achammer klärte am Samstag auf Facebook mit einem Beitrag auf, wer die Grenze passieren kann. Demzufolge werden nach Klärung mit den zuständigen Behörden: <BR /><BR /> – Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz in Südtirol für nachgewiesene Arbeitserfordernisse,<BR /><BR /> – Studierende, die eine unaufschiebbare Notwendigkeit im Rahmen ihres Studiums vorweisen können sowie<BR /><BR /> – Familienmitglieder und Verwandte mit besonders berücksichtigungswürdigenden Gründen<BR /><BR />den so genannten „lavoratori transfrontalieri“ (DPCM vom 26.04.2020) gleichgestellt. Achammer erklärt, dass diese Personen - sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert - nach Wiedereintritt in Italien nicht in eine 14-tägige Quarantäne müssen. <BR /><BR />Sollten nach Rückkehr jedoch Symptome auftreten, sei dies unmittelbar dem Sanitätsbetrieb zu melden.<BR /><BR /><div class="embed-box"> <div class="embed-box"><div id="fb-root"></div><script async="1" defer="1" crossorigin="anonymous" src="https://connect.facebook.net/it_IT/sdk.js#xfbml=1&version=v25.0"></script><div class="fb-post" data-href="https://www.facebook.com/philipp.achammer/posts/3192541107436965" data-width="700"></div></div> </div><BR /><BR /><BR />