Donnerstag, 5. März 2020
Coronavirus: Telearbeit und Smart Working für Mitarbeiter
Aufgrund der Coronavirus-Krise wird es Arbeitgebern nicht nur ermöglicht, sondern sogar angeraten, für die Zeit des Ausnahmezustandes ihren Mitarbeitenden Telearbeit oder andere Modelle der so genannten „agilen Arbeit“ anzubieten, auch wenn es dazu keine entsprechende individuelle Vereinbarung gibt.
Die 4. Verordnung zum Coronavirus, unterzeichnet von Landehauptmann Kompatscher, erleichtert die Möglichkeiten für Telearbeit und Smart Working. - Foto: © shutterstock