Das Gesundheitsressort weist Berichte einiger Medien zurück, wonach die Covid-19-Sterbestatistik Südtirols manipuliert worden sei. Diese Vorwürfe stehen laut Ressort in keinem Zusammenhang mit der Realität. Insbesondere ein Schreiben des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebs aus dem März 2020 werde derzeit falsch interpretiert.<h3> „Schutz jener Personen, die nach dem Tod mit dem Leichnam in Kontakt kamen“</h3>Bei dem Dokument habe es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme gehandelt, die dem Schutz all jener Personen dienen sollte, die mit Verstorbenen in Kontakt kamen, welche zum Todeszeitpunkt an einer Infektion litten. Ziel sei es gewesen, mögliche Ansteckungen in einer damals unübersichtlichen epidemiologischen Lage zu verhindern.<BR /><BR />„Die Anweisung, potenzielle Infektionen auf der Todesbescheinigung zu vermerken, diente ausschließlich dem Schutz jener Personen, die nach dem Tod mit dem Leichnam in Kontakt kamen“, betont Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner. <h3> „Covid-19-Sterbestatistik hat mit diesem Schreiben nichts zu tun“</h3>„Im März 2020 war die Situation unklar. Deshalb wurden vorsorglich strengere hygienische Maßnahmen angeordnet. Die Covid-19-Sterbestatistik hat mit diesem Schreiben nichts zu tun und wurde zu keinem Zeitpunkt manipuliert. Die Anweisung hatte keinerlei Einfluss auf die Zahl der Covid-19-Verstorbenen.“<BR /><BR />Konkret sah das Rundschreiben vor, dass auf der Todesbescheinigung („constatazione di decesso“) neben der Todesfeststellung auch bestehende Infektionen sowie das Ergebnis eines gegebenenfalls durchgeführten Covid-19-Tests vermerkt werden sollten. <h3> „Todesbescheinigungen nicht als Grundlage für die Erstellung von Sterbestatistiken“</h3>Hintergrund war, dass Infektionstote strengeren totenpolizeilichen und hygienischen Auflagen unterliegen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere dem Schutz von Leichenschauärzten und Bestattern. So müssen Infektionstote etwa in desinfizierte Leichentücher gewickelt werden, während bei der Leichenschau persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben ist.<BR /><BR />Das Gesundheitsressort unterstreicht, dass Todesbescheinigungen nicht als Grundlage für die Erstellung von Sterbestatistiken herangezogen werden. Sie stellen vielmehr die erste formale Bestätigung eines Todesfalles dar, bevor der Leichnam von einem Leichenschauarzt untersucht wird.<BR /><BR />In den vergangenen Tagen hatten Medien vermehrt behauptet, die Covid-19-Sterbestatistik Südtirols sei manipuliert worden, und dabei auf das Schreiben aus dem Frühjahr 2020 verwiesen. Diese Schlussfolgerung weist das Gesundheitsressort entschieden zurück. Das Rundschreiben habe keinen Bezug zur statistischen Erfassung von Todesfällen gehabt und sei ausschließlich aus Gründen des Infektionsschutzes erlassen worden.