In der Regel handle es sich um Schulden von geringem Wert wie Parkgebühren, Fernsehlizenzen und Steuern, bei denen die Eintreibungskosten höher sind als die Schulden.Der Erlass komme vor allem Menschen mit geringem Einkommen wie Arbeitslosen und Frühpensionisten zugute, so die Zeitung. Ein anderer Grund seien technische Probleme. Das digitale Eintreibungssystem brach 2015 zusammen und musste abgestellt werden. Es soll nun durch ein neues System ersetzt werden.apa/dpa