Die Volksbefragung ist ein sogenanntes „aufhebendes Referendum“, das die Abschaffung von bereits vom Parlament beschlossenen Gesetzen vorsieht. Dieses Referendum wird von Lega und Radikaler Partei aktiv unterstützt, die in den vergangenen Monaten 500.000 Unterschriften zur Förderung der Volksbefragung gesammelt hatten. <BR /><BR />Damit das Referendum gültig ist, müssen 50 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben. Erwartet wird, dass auch dieses Referendum wie bereits mehrere in der Vergangenheit am hohen Quorum scheitern wird. Hier die Inhalte der 5 Referendumsanträge.<BR /><BR /><b>1) Abschaffung des Severino-Gesetzes:</b> Dieses 2012 eingeführte Gesetz, das den Namen seiner Initiatorin, der Exjustizministerin Paola Severino, trägt, sieht vor, dass Personen, die wegen mehrerer schwerer Straftaten, darunter Korruption, Terrorismus und Mafia, rechtskräftig verurteilt wurden, für 6 Jahre von der Teilnahme an europäischen, nationalen und regionalen Wahlen ausgeschlossen werden. <BR /><BR />Sollte sich das „Ja“ beim Referendum durchsetzen, würde das Kandidierungsverbot für rechtskräftig Verurteilte wegfallen. Expremier Silvio Berlusconi wurde 2013 aus dem Senat ausgeschlossen und durfte nach dem Severino-Gesetz mehrere Jahre lang nicht bei Wahlen kandidieren, nachdem er wegen Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war.<BR /><BR /><b>2) Untersuchungshaft:</b> Bei einem „Ja“ beim Referendum würden Verdächtige nur bei gravierenden Delikten in U-Haft kommen. In diesem Fall käme es zur Streichung von Artikel 274 des Strafbuches, demnach U-Haft auch bei weniger gravierenden Fällen angewendet werden kann.<BR /><BR /><b>3) Wechsel der beruflichen Laufbahn:</b> Dieses Referendum soll verhindern, dass Staatsanwälte die Laufbahn wechseln, um Richter zu werden, und umgekehrt. Derzeit dürfen Staatsanwälte und Richter im Laufe ihres beruflichen Lebens bis zu 4 Mal Laufbahn wechseln. Sollte sich das „Ja“ beim Referendum durchsetzen, würde diese Möglichkeit komplett wegfallen.<BR /><BR /><b>4) Leistungsbewertung:</b> Der dritte Referendumsantrag betrifft die Einführung von Kriterien, um die Leistungen von Richtern und Staatsanwälten zu prüfen. Derzeit wird die Arbeit der Richter alle 4 Jahre vom Obersten Richterrat (CSM) evaluiert. Der CSM kann nicht verbindliche Bewertungen erlassen. Laut dem Antrag sollen Mitglieder aus dem Kassationsgericht bei der Bewertung der beruflichen Leistungen von Richtern eingebunden werden.<BR /><BR /><b>5) Regeln zur CSM-Wahl:</b> Die Italiener werden auch über die Regeln zur Wahl der Mitglieder des Obersten Richterrats (CSM) abstimmen können. Dieser war in den vergangenen Monaten von einem schweren Skandal über Verstrickungen zwischen Richtern und Politik belastet.<BR /><BR /> Das Referendum fällt mit Kommunalwahlen in fast 1000 italienischen Gemeinden zusammen. 8,8 Millionen Italiener sind am heutigen Sonntag zu Teilkommunalwahlen aufgerufen. <BR /><BR />Die Wahllokale sind von 7 bis 23 Uhr geöffnet. <BR /><BR /><BR />