Der Bundestag hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit einen zweiten Wahlgang für die Wahl des Bundeskanzlers noch heute Nachmittag angesetzt. Die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken hatten dies nach dem gescheiterten ersten Wahlgang gemeinsam beantragt – <b> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/das-gab-es-noch-nie-friedrich-merz-scheitert-bei-der-kanzlerwahl" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier lesen Sie mehr dazu.</a></b><BR /><BR />In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“<BR /><BR />Wenn Friedrich Merz die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.<BR /><BR /><i>STOL hält Sie auf dem Laufenden.</i>