Um Nachhaltigkeit zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken, können in strukturschwachen Gebieten Unternehmen für Projekte der nachhaltige Entwicklung Beiträge von der jeweiligen Gemeinde erhalten.<BR /><BR /> Voraussetzung dafür ist neben der Festlegung der strukturschwachen Gebiete durch das Land die Verabschiedung eines Beitragsreglements der jeweiligen Gemeinde, in der die Kriterien für die Beitragsvergabe festgeschrieben sind. <BR /><BR />Am heutigen Montag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher diese „Strukturschwäche“ definiert. Dabei hat sie sich auf eigene Beschlüsse und Studien des Landestatistikinstituts Astat gestützt.<BR /><BR />Demnach werden für die Wirtschaftssektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen die vor einem Jahr von der Landesregierung genehmigten Richtlinien zur Förderung von Betriebsinvestitionen von Kleinunternehmen zu Grunde gelegt. Darin werden subkomunale strukturschwache Gebiete in 77 Südtiroler Gemeinden definiert.<BR /><BR /><i><b>Hier sehen Sie, welche Gebiete innerhalb einer Gemeinde als strukturschwach eingestuft werden (Seiten 29 bis 31):</b></i><BR /><BR /><div class="img-inline inline-file"><hr><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2023/03/22-0154-anlage-allegato-bede-195347.pdf"><img class="uk-img-preserve" src="https://s3-images.stol.it/pdf/2023/03/22-0154-anlage-allegato-bede-195347.jpg" /></a><br><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2023/03/22-0154-anlage-allegato-bede-195347.pdf" title="22-0154 anlage allegato bede - 195347"><span class="uk-icon" uk-icon="icon: cloud-download;"></span> 22-0154 anlage allegato bede - 195347 <small>(pdf)</small></a><hr></div><BR /><BR />Was den Tourismus angeht, so legt die Landesregierung den eigenen Beschluss zugrunde, mit dem sie 2021 die Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe genehmigt hat, in dem in 56 Gemeinden touristische Strukturschwächen festgehalten sind.<BR /><BR />Die heutige Entscheidung der Landesregierung, die vorab mit dem Rat der Gemeinden abgestimmt wurde, tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.