Die <b>Kontrollen am Eingang</b> der Spitäler fallen mit Anfang des neuen Jahres weg. <BR /><BR />Für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, ist das <b>Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske</b> aber weiterhin vorgesehen. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/maskenpflicht-bleibt-in-krankenhaeusern-hausarztpraxen-und-altersheimen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier lesen Sie mehr dazu).</a><BR /><BR />Bei <b>Symptomen</b>, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen. <BR /><BR />Die <b>Besuchszeiten</b>, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden. <BR /><BR />Der <b>Zutritt zu den Abteilungen</b> außerhalb dieser Zeiten muss vom verantwortlichen Arzt genehmigt werden. <BR /><BR />Jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine <b>Besuchseinschränkung</b> bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren. <BR /><BR />In den Ambulatorien ist kein Limit an <b>Begleitpersonen für Patienten</b> vorgesehen.<BR /><BR />Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.<BR />