Der Hintergrund: Team K und die Grünen hatten im Landtag einen Beschlussantrag zu den Sozialberufen ein- und durchgebracht, in dem sich 2 Punkte auch mit Ausbildungen und Berufsbildern befassen.<BR /><BR /> So seien letztere klar zu definieren und verbindliche Ausbildungswege festzulegen, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Qualifizierung sicherzustellen. Zudem sei „auf weitere, niederschwellige Berufsprofile“ zu verzichten, deren Ausbildung qualitativ „nicht den erforderlichen Standards“ entspreche. <h3> Berufsbegleitende Ausbildung seit 2022</h3>Sowohl in der Pressekonferenz im Vorfeld der Landtagssitzung als auch im Landtag selber wurde klar, gegen wen oder was sich diese Punkte richten: die berufsbegleitende Ausbildung, die der Verband der Seniorenwohnheime mit einem privaten Träger seit November 2022 anbietet. Als „Schnellsiederkurse“ hatte die Grüne Brigitte Foppa diese in der Pressekonferenz bezeichnet. <BR /><BR />Ladurner stellt klar: „Die berufsbegleitende Ausbildung zum Pflegehelfer beispielsweise umfasst 1350 Stunden, wovon 450 Stunden als Praktika in den Heimen absolviert werden. Zu absolvieren sind auch Fremdpraktika im Sanitätsbetrieb im Umfang von 150 Stunden. Allein die Bewertungen aus den Krankenhäusern zeigen das hohe Niveau unserer Ausbildung. Die Durchschnittsnote 9“. <h3> Abschluss mit Diplom</h3>Die so berufsbegleitend Ausgebildeten werden von einer von der Landesregierung eingesetzten Prüfungskommission geprüft und schließen als diplomierte Pflegehelfer oder Sozialbetreuer wie die Absolventen der Fachschulen ab, „also gleicher Abschluss und gleiche gehaltliche Einstufung“, betont sie und fügt hinzu: „Die Souveränität des Landtages steht über allem; gleichzeitig sind die Wirkung, Folgen und Konsequenzen dieser Entscheidung auch in seiner Verantwortung.“