<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/neue-verordnung-erwartet-ffp2-im-bus-strengere-regeln-fuer-problem-gemeinden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Fix ist, dass für das gesamte Land in öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2-Masken-Pflicht gilt, Maskenpflicht auch im Freien und das Verbot von Menschenansammlungen.</a> Nur die eigene Wohnung ist von der allgemeinen Maskenpflicht ausgenommen. Die Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz werden von Arbeitsinspektorat und Ordnungskräften verstärkt kontrolliert.<BR /><BR />Strengere Regeln sollen hingegen in Gemeinden mit besonders kritischen Werten gelten. Welche Gemeinden betroffen sein werden, soll spezifischen Kriterien unterliegen: Es muss eine <b>Wocheninzidenzrate von 800 Fällen je 100.000 Einwohner</b> überschritten sein; die <b>Durchimpfungsrate</b> muss <b>niedriger als 70 Prozent</b> der impffähigen Bevölkerung sein; sind diese Kriterien erfüllt, müssen <b>mehr als 5 aktive Fälle</b> in der Gemeinde gezählt werden. Eine Neubewertung soll nach 14 Tagen erfolgen.<BR /><BR />Eine Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften ist derzeit nicht möglich, weil es keine staatliche gesetzliche Grundlage dafür gibt. Für eine 2G-Regelung gibt es nämlich in Rom zurzeit keine Mehrheit.<BR /><BR /><b>Das gilt in roten Gemeinden: Nächtliche Ausgangssperre und mehr</b><BR /><BR />In den roten Gemeinden soll nachts eine Ausgangssperre gelten: von 20 bis 5 Uhr. Ausgenommen sind die bereits aus dem letzten Lockdown bekannten Gründe der Arbeitserfordernis, gesundheitliche Gründe und Dringlichkeiten. Dies soll wiederum mittels Eigenerklärung nachgewiesen werden.<BR /><BR />Bei sportlichen Aktivitäten in roten Gemeinden ist ein Mindestabstand von 2 Metern vorgeschrieben. Bei motorischen Aktivitäten ist ein Schutz der Atemwege zu tragen. Nachts, zwischen 20 und 5 Uhr, sind keine sportlichen und Bewegungstätigkeiten erlaubt.<BR /><BR />Schwimmbäder, Turnhallen und Fitnesscenter müssen ihre Tätigkeit aussetzen. Ausgenommen sind jene, die für Rehabilitationsmaßnahmen und therapeutische Zwecke genutzt werden.<BR /><BR />Nur Sportveranstaltungen und -wettkämpfe von staatlichem und internationalem Interesse sind in roten Gemeinden gestattet, unterliegen aber strengen Einschränkungen. Wettkämpfe in Individualsportarten dürfen im Freien abgehalten werden, ohne Publikum und mit Auflagen.<BR /><BR />In roten Gemeinen ist in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, im Freien mindestens eine chirurgische, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.<BR /><BR /><b>Zugangsbeschränkungen: Ein Kunde auf 10 Quadratmetern</b><BR /><BR />In Handels- und Dienstleistungsbetrieben gilt für Kunden und Personal die allgemeine Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Je ein Kunde darf sich in roten Gemeinden auf einer Geschäftsfläche von 10 Quadratmetern aufhalten.<BR /><BR />Gaststätten und Restaurants in den roten Gemeinden müssen um 18 Uhr schließen. Ihre Gäste dürfen nur am Tisch sitzend konsumieren. Maximal 4 Personen dürfen am Tisch Platz nehmen.<BR /><BR />In den roten Gemeinden sind alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ausgesetzt: Das betrifft sowohl kulturelle als auch sportliche Veranstaltungen und Messen. Proben und Aufführungen von Chören, Musikkapellen und Theatervereinen in roten Gemeinden sind untersagt. Veranstaltungen im Freien unterliegen in den betroffenen Gemeinden Zutrittskontrollen. Tanzveranstaltungen und Partys sind ausgesetzt – auch solche im Freien.<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="188006" data-mode="poll"></div></div>