Die Gründe für seinen Rauswurf, die im Schreiben des Schützenbundes angeführt wurden, seien absurd, berichtet Demanega.<BR /><BR />Begründet werde seine Absetzung mit „Lügen, Beschuldigungen und Diffamierungen in Medien“, was laut Demanega „vollkommen bei den Haaren herbeigezogen ist“.<BR /><BR />Mit der Einreichung des Rekurses hat das Schiedsgericht 60 Tage lang Zeit, um darüber zu befinden, ob der Rauswurf Demanegas gerechtfertigt war oder nicht.<BR /><BR />Seine angebliche Unvereinbarkeit – weil er auch persönlicher Referent von Landesrätin Ulli Mair ist – sei monatelang diskutiert worden, habe dann aber bei der Absetzung keine Rolle gespielt, berichtet Demanega. Die Weitergabe von Interna an die Medien war Demanega zwar bei der Bundesleitungssitzung am 6. September auch vorgeworfen worden – als Begründung für den Rausschmiss wurde sie am Ende aber nicht angeführt. <BR /><BR />„Auf die Beweisführung bin ich gespannt“, meint Demanega nun. „Es ist zu einfach, zu behaupten, alles, was teilweise anonym in Medien steht, käme von mir nach dem Motto ‚Von wem soll es denn sonst sein?’. Wir leben auch glücklicherweise nicht in Systemen, in denen Beschuldigte ihre Unschuld beweisen müssen. Mitglieder und Öffentlichkeit haben andererseits ein Recht auf Aufklärung und Information. Ich kann als Entscheidungsträger nicht ernsthaft eine Entscheidung herbeiführen und dann keine Verantwortung dafür übernehmen wollen und das alles einfach aussitzen wollen. Das ist für mich keine Führung.“ <BR /><BR />Als Betroffener sei er es leid, „dass monateweise eine statutenwidrige Diskussion über ‚Unvereinbarkeiten’ geführt wurde, die das Statut und die Geschäftsordnung nicht hergeben mit entsprechender Hetze, sagt Demanega. “Da hätte längst jemand aufstehen und zur Einhaltung der Geschäftsordnung ermahnen müssen, da ist leider alles völlig aus den Fugen geraten und ich möchte, dass sich so etwas im Schützenbund nie wieder wiederholt, mit niemandem“, erklärt der Salurner.<BR /><BR />Jetzt liegt der Ball beim Schiedsgericht: Vorsitzender ist Rechtsanwalt Heiner Nicolussi Leck, die beiden Rechtsanwälte Ewald Rottensteiner und Lorenz Ebner sind Beisitzer. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist bindend für alle – dagegen kann kein Rekurs eingelegt werden.