Die endgültige Zustimmung zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs ist erfolgt: Das „grüne Licht“ kam vom Senat im Palazzo Madama mit der endgültigen Verabschiedung des sogenannten EU-Delegationsgesetzes, das sämtliche EU-Richtlinien und Verordnungen in das nationale Recht übernimmt, die an die italienische Gesetzgebung angepasst werden müssen.<BR /><BR />Das Gesetz wurde mit 78 Stimmen dafür, 2 dagegen und 57 Enthaltungen angenommen und wartet nun auf seine Veröffentlichung.<h3> Was passiert jetzt?</h3>Es wird kein völliges „Freigeben“ der Wolfsjagd geben. Der Wolf wechselt lediglich von einer „streng geschützten“ zu einer „geschützten“ Art. Das bedeutet, dass die Auflagen für lokale Verwaltungen etwas gelockert werden, wenn sie Maßnahmen zur Bestandskontrolle umsetzen möchten.<BR /><BR />In der Begründung des Gesetzes heißt es, das Ziel sei eine „flexiblere Verwaltung der Wolfspopulationen in ihrem Gebiet“, die auch kontrollierte Entnahmen und Eingriffe zur Bestandsregulierung einschließen könnte – allerdings immer unter der Voraussetzung, dass der Erhaltungszustand der Art weiterhin zufriedenstellend bleibt.