Vorzugskriterien sind Betriebsübergabe, Nachhaltigkeit sowie die Lage des Betriebs in einer touristisch gering entwickelten Gemeinde – doch es gibt noch weitere.<BR /><BR />Zum besseren Verständnis: Als der Bettenstopp 2022 eingeführt wurde, genehmigte das Land für die Gemeinden 7.000 Vorschussbetten sowie weitere 1.000 Betten, die das Land selbst zuteilen kann. Während die Durchführungsverordnung für die Gemeinden unmittelbar erlassen und viele bereits einen Großteil ihrer Vorschussbetten zugewiesen haben, wartete man vier Jahre vergeblich auf die Kriterien für die Zuweisung der Landesbetten.<BR /><BR />Jetzt hat sie Landesrat Luis Walcher den Gemeinden vorgelegt – und er geht vorsichtig vor. Weil man „keine Erfahrungswerte zu Interesse und Bedarf“ habe, will er vorerst nur 500 der 1.000 Gästebetten freigeben. Bei den Kriterien halte er sich zu einem guten Teil an das, „was mir teilweise vom Landtag mitgegeben wurde.“<h3> <h3> Bei Kriterien einiges vom Landtag mitgegeben</h3></h3>Konkret sollen die 500 Betten nur an Hotels vergeben werden. „Denn es ist eine Tatsache, dass die Kurzzeitvermietung Wohnraum wegnimmt“, sagt Walcher. Urlaub am Bauernhof ist vom Bettenstopp ausgenommen.<BR /><BR />Was die Zuweisung anlangt, so wird es <b>drei Vorzugskriterien</b> geben: Die Ansiedlung des Betriebes in einer <b>touristisch gering entwickelten Gemeinde</b> (siehe nebenstehenden Bericht), ein <b>nachhaltiges Betriebskonzept</b> (z.B. Nachhaltigkeitslabel Südtirol) sowie die <b>Regelung einer Betriebsnachfolge.</b> Vorrang haben jene, die alle drei Kriterien erfüllen. Danach werden jene berücksichtigt, die zwei Kriterien erfüllen, anschließend jene, bei denen es nur eines ist.<BR /><BR />Es gibt allerdings nicht nur die drei Hauptkriterien, sondern <b>vier weitere Kriterien</b>, die untergeordnet berücksichtigt werden. „Ein Vorteil ist auch, wenn der Betrieb<b> nicht nur Hausgäste verköstigt</b>, sondern auch Leute von auswärts dort essen können“, sagt Walcher. Solche Betriebe gebe es immer weniger. „Doch ich möchte, dass die Südtiroler in ihre Gasthäuser dürfen“, stellt der Landesrat klar.<BR /><BR />Das zweite Zusatzkriterium ist, dass sich der <b>Betrieb in einem denkmalgeschützten Gebäude </b>befindet. Vorteilhaft wirkt sich auch aus, wenn ein <b>Betrieb mit weniger als 75 Betten</b> relativ klein ist. Und es wirkt sich positiv aus, wenn der I<b>nhaber der Betriebslizenz mit weniger als 41 Jahren noch jung </b>ist.<h3> Betriebe aus 116 Gemeinden können sich bewerben</h3>Wie aber soll die Vergabe konkret ablaufen? Erst muss Walcher das Dekret unterzeichnen, die Verordnung tritt in Kraft. In der Folge wird es einen Aufruf geben. Betriebe können ihre Ansuchen/Projekte bei der Gemeinde einreichen, die sie anhand der Kriterien bewertet und an das Land weiterleitet. Dieses erstellt eine Rangordnung und weist dann die Betten zu.<BR /><BR />Bleibt die Frage, wie viele Betriebe sich melden. Da die Vorschussbetten der Gemeinden großteils verbraucht sind, dürfte das Interesse zwar groß sein und Betriebe aus 116 Gemeinden können sich bewerben. Stark einschränkend wirkt jedoch das Vorzugskriterium für Betriebe in touristisch unterentwickelten Gemeinden. Betriebe aus touristischen Hochburgen haben praktisch keine Chance. Berechnet man im Schnitt zehn bis 15 Betten, die „Siegerhotels“ zugesprochen werden, kommen bei 500 Betten letztendlich 35 bis 50 Hotels zum Zug. Überschaubar. <h3> Diese 54 Gemeinden sind als touristisch gering entwickelt eingestuft</h3>Ahrntal (ausgenommen Steinhaus, St. Johann, Luttach), Branzoll, Brenner, Franzensfeste, Freienfeld, Gargazon, Glurns, Graun, Innichen (ausgenommen Hauptort), Jenesien, Karneid, Kastelbell-Tschars, Klausen (nur Latzfons), Kurtatsch, Laas, Laurein, Lüsen, Mals, Margreid, Martell, Mölten, Moos, Mühlwald, Neumarkt, Partschins (nur Sonnenberg), Percha, Pfatten, Pfitsch (ausgenommen Wiesen), Prad, Prettau, Proveis, Rasen-Antholz (nur Antholz-Mittertal, Niedertal, Neunhäusern, Oberrasen), Ratschings (ausgenommen Gasteig und Innerratschings), Ritten (ausgenommen Klobenstein und Oberbozen), Salurn, Sand in Taufers (nur Ahornach), St. Leonhard (ausgenommen Hauptort), St. Martin (ausgenommen Hauptort), St. Martin in Thurn, St. Pankraz, Sarntal, Schlanders, Schluderns, Sterzing, Taufers i. M., Terlan, Truden, Ulten, U. lb. Frau, Vahrn, Vintl, Vöran, Waidbruck und Wengen.