Wissenschaftler hätten dies als „Schutzpanzer zur Haftungsbeschränkung“ bezeichnet.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285281_image" /></div> <BR />In ihrem Bericht kritisierte Di Gregorio, dass mit dieser Regelung „der nicht ersetzte Restschaden“ zu Lasten der Verwaltung und damit der Allgemeinheit gehe. Damit werde die abschreckende Wirkung der verwaltungsrechtlichen Haftung geschwächt und eine größere Leichtfertigkeit bei der Verabschiedung von Verwaltungsakten und Verwaltungsmaßnahmen gefördert.<h3> Ärzte mit falschen Bescheinigungen </h3>Di Gregorio erinnerte bei ihrem Rückblick auf das Jahr 2025 an den Fall der beiden Ärzte eines Gesundheitsbezirkes, die falsche Bescheinigungen ihrer Deutschkenntnisse vorgelegt hatten – um als ärztliche Leiter angestellt zu werden. Deren Arbeitsverhältnis wurde in der Folge für „verfallen“ erklärt und es wurde ein Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand geltend gemacht. Diese Fälle seien die ersten einer Reihe gewesen, „die leider immer größere Ausmaße annimmt“. <h3> Über 500.000 Euro eingehoben</h3>Aus Di Gregorios Bericht geht auch hervor, dass im vergangenen Jahr 307 Schadensanzeigen eingegangen sind – im Durchschnitt etwa eine pro Tag also. 155 Ermittlungsverfahren und 25 Gerichtsverfahren wurden eröffnet mit 41 betroffenen Personen. Nach Verurteilungen konnten über 513.000 Euro eingehoben werden. <h3> Nicht immer führen Anzeigen zu Ermittlungsverfahren</h3>Laut Di Gregorio wenden sich die Bürger immer häufiger an den Rechnungshof, um sich über „Missstände des Verwaltungsapparates“ und über Unzulänglichkeiten bei Handlungen der öffentlichen Verwaltung zu beschweren. Diese Anzeigen – manche davon anonym – enthalten dann aber nicht immer konkrete Informationen über Schäden und könnten daher in solchen Fällen nicht für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens herangezogen werden.<h3> Di Gregorio wechselt in die Kontrollsektion</h3>Di Gregorio wird in Kürze zur Kontrollsektion des Rechnungshofes wechseln. Wer ihr als Regionale Staatsanwältin bei der Rechtssprechungssektion nachfolgen wird, soll angeblich in den nächsten Wochen bekannt gegeben werden. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1285284_image" /></div> <BR /><BR />Laut dem Bericht des Präsidenten der Rechtssprechungssektion, Enrico Marinaro, sind im vergangenen Jahr 123 Verfahren mit einem Urteil abgeschlossen worden. 74 Verfahren wurden hingegen eingeleitet.<BR /> Marinaro verteidigte das Urteil des Rechnungshofes, wonach Landeshauptmann a. D., Luis Durnwalder (in punkto Sonderfonds) das Ansehen der öffentlichen Hand geschädigt habe. Nach diesem Imageschaden-Urteil hatte es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Durnwalder gegeben. Der Vorwurf, dieses Urteil sei nicht im Sinne des Volkes getroffen worden, treffe nicht zu, erklärte Marinaro. Schließlich sei dieses Urteil bei der Berufung bestätigt worden, betonte der Präsident. Es gehe darum, die Gesetze anzuwenden und richtig zu interpretieren. Und dies sei erfolgt.